DGAP-News: SeniVita Sozial gGmbH: Emission eines Genussscheins mit 8 Prozent Verzinsung

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Börsengang/Absichtserklärung
SeniVita Sozial gGmbH: Emission eines Genussscheins mit 8 Prozent
Verzinsung

12.05.2014 / 12:50

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Pressemitteilung

Als erstes gemeinnütziges Unternehmen in Deutschland:

SeniVita Sozial emittiert börsennotierten Genussschein

SeniVita Genussschein bietet 8 Prozent Zinsen und ist an der Börse
Frankfurt uneingeschränkt handelbar

Zeichnungsfrist läuft vom 13. bis 23. Mai 2014

Nettoemissionserlös wird für Ausbau von Pflegeeinrichtungen nach dem neuen
Konzept Altenpflege 5.0 verwendet

Bayreuth/Frankfurt. Die SeniVita Sozial gGmbH, der größte private
Betreiber von Einrichtungen zur Alten- und Behindertenhilfe sowie zur
Intensivbetreuung von schwerstpflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen in
Nordbayern, begibt als erstes gemeinnütziges Unternehmen in Deutschland
einen börsennotierten Genussschein. Der SeniVita Genussschein (WKN: A1XFUZ)
bietet Anlegern 8 Prozent Zinsen (davon 7 Prozent als nachzahlbare
Grundverzinsung, 1 Prozent gewinnabhängig) und ist – im Unterschied zu
anderen Genussscheinen – an der Börse Frankfurt uneingeschränkt handelbar.
Die Zeichnungsfrist läuft vom 13. bis 23. Mai 2014, Zeichnungen sind
möglich über die Frankfurter Wertpapierbörse sowie bei SeniVita Sozial
direkt (www.senivita.de). Die ICF Kursmakler AG begleitet die Transaktion
als Lead Manager.

„Wir sind ähnlich wie bei unserer Anleiheemission 2011 in einer Situation,
in der SeniVita Sozial einen Wachstumssprung tun kann. Es gibt einen großen
Bedarf an Pflegeeinrichtungen nach unserem neuen Konzept Altenpflege 5.0.
Hier bauen wir in den nächsten Jahren unser Angebot in Bayern weiter aus.
Um dies auf einer starken Eigenkapital-Basis tun zu können, ist für uns als
gemeinnütziges Unternehmen ein börsennotierter Genussschein ein ideales
Instrument. Er ist so gestaltet, dass er den Zeichnern 8 Prozent Zinsen
bietet, für SeniVita Sozial aufgrund der unbefristeten Laufzeit aber
Eigenkapital-Charakter hat. Unsere Bilanzstruktur gewinnt damit weiter an
Stabilität und Substanz. Wir können als gemeinnütziges Unternehmen, das
seine Überschüsse ja wieder für soziale Zwecke investieren muss, keine
Aktien ausgeben. Mit den Genussscheinen erreichen wir jedoch denselben
Zweck, nämlich die Finanzierung des weiteren Wachstums und die Stärkung des
Eigenkapitals. Gleichzeitig können Anleger mit den SeniVita Genussscheinen
ihr Geld für soziale Zwecke einsetzen“, erläutert SeniVita-Gründer und
-Geschäftsführer Dr. Horst Wiesent die Gründe für die Emission.

Besonderheiten im Anlegerschutz

Der SeniVita Genussschein unterscheidet sich neben der börsentäglichen
Handelbarkeit und den damit verbundenen Publizitäts- und
Transparenzvorgaben noch in einer Reihe von weiteren Punkten von anderen
Genussrechten oder Genussscheinen. Der Wichtigste unter dem Gesichtspunkt
des Anlegerschutzes ist neben einer Reihe von Kündigungsrechten für Anleger
die Gemeinnützigkeit des Emittenten. Das bedeutet, dass SeniVita Sozial
nicht nur Überschüsse in soziale Zwecke, das heißt ins Unternehmen
reinvestieren muss, sondern auch, dass das Finanzamt dies strikt
kontrolliert. Alle Kapitalflüsse im und aus dem Unternehmen werden
genauestens geprüft und müssen Fremdvergleichen standhalten. Das bedeutet
im Vergleich zu anderen Emittenten eine zusätzliche Sicherheit für Anleger.

Die SeniVita Sozial hat bislang auch in jedem Geschäftsjahr Überschüsse
erzielt, die auch wieder reinvestiert wurden oder als Gewinnrücklage in der
Bilanz stehen – derzeit sind das über 10 Mio. Euro. 2013 erzielte die
SeniVita Sozial gGmbH einen Jahresüberschuss von 1,2 Mio. Euro,
gleichzeitig erhöhte sich das Sachanlagevermögen durch den Bau und die
Inbetriebnahme neuer Einrichtungen um rund 78 Prozent auf 46,2 Mio. Euro.
Der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit stieg auf 15,6 Mio.
Euro. „Im Unterschied zu vielen anderen Genussschein-Emittenten verfügen
wir also über ein zuverlässig kalkulierbares Geschäft und eine stetig
wachsende Vermögenssubstanz“, so Wiesent.

Ein weiterer Vorteil für Anleger ist die Koppelung der variablen Verzinsung
an steigende Marktzinsen. Wenn das allgemeine Zinsniveau, gemessen an der
Umlaufrendite ansteigt, dann vollzieht der Kupon diese Entwicklung nach,
bietet also auch einen expliziten Inflationsschutz. Konkret muss die
Gesamtverzinsung des Genussscheins mindestens um 3 Prozent über dem
Jahresdurchschnitt der von der Bundesbank ermittelten Umlaufrendite liegen.

Ausgewogener Finanzierungs-Mix sichert Flexibilität und macht sich bezahlt

Das Emissionsvolumen der SeniVita Genussscheine soll bis zu 25 Mio. Euro
betragen. Für Anleger, welche in SeniVita Genussrechte 2012 oder die
SeniVita Anleihe 2011/2016 investiert haben, besteht dabei die Möglichkeit,
diese Wertpapiere in SeniVita Genussscheine zu tauschen, wenn sie dies
wünschen. Hierfür ist ein maximales Volumen von 15 Mio. Euro vorgesehen,
davon 10 Mio. Euro für Genussrechte-Inhaber und 5 Mio. Euro für
Anleiheinvestoren. Der Nettoemissionserlös von rund 10 Mio. Euro soll für
Um- und Neubauten von Pflegeeinrichtungen nach dem Konzept Altenpflege 5.0
verwendet werden. Neu gebaut werden sollen konkret zwei Einrichtungen in
Maisach bei München und Bad Wiessee am Tegernsee in Oberbayern, für welche
die Grundstücke bereits erworben bzw. reserviert wurden.

Die SeniVita Sozial hatte im Mai 2011 als erstes gemeinnütziges Unternehmen
eine Anleihe am deutschen Kapitalmarkt begeben, um ihr weiteres Wachstum zu
finanzieren, und war dafür als bester Emittent einer Mittelstandsanleihe
ausgezeichnet worden. Zudem hat SeniVita wiederholt verzinsliche
Genussrechte begeben. Nicht zuletzt dadurch konnte das Unternehmen
bankenunabhängig Neu- und Umbaumaßnahmen finanzieren und wiederholt zu den
schnellst wachsenden Unternehmen Bayerns („Best 50“) zählen.

„Für uns ist ein ausgewogener Finanzierungs-Mix der Schlüssel, damit
SeniVita die sich aus dem demografischen Wandel ergebenden Anforderungen
auch in Zukunft bewältigen und weiter qualitativ wachsen kann“, betont
Wiesent. „Mit den Genussscheinen stärken wir bilanziell unser Eigenkapital.
Das wiederum wirkt positiv auf unsere Projektfinanzierungen, wo wir dann
auch Darlehen mit einem Zinssatz von 1,5 Prozent bekommen. Insgesamt ergibt
das einen günstigeren und flexibleren Finanzierungs-Mix. Deshalb rechnet
sich das auch für uns.“

Wachstum und verbesserte Ertragsperspektiven mit Altenpflege 5.0

Der Markt für die Vollversorgung pflegebedürftiger Menschen ist allein
aufgrund der demographischen Entwicklung ein dynamischer Wachstumsmarkt.
Dabei werden von den Kostenträgern wie von der Regierung Alternativen zur
bisherigen stationären Versorgung gefördert. Die SeniVita Sozial gGmbH
bietet hier mit dem Konzept Altenpflege 5.0 ein erfolgversprechendes
Nachfolgemodell an. Altenpflege 5.0 ermöglicht seniorengerechtes Wohnen in
der eigenen Mietwohnung, Pflege in der Wohnung und Tagesbetreuung unter
einem Dach. Letztlich bestimmt dabei der Bewohner, welche Leistungen er in
Anspruch nimmt. Weitere Vorteile für Bewohner sind mehr Wohnkomfort, mehr
Privatheit, mehr Selbstbestimmung, mehr Wahlmöglichkeiten und mehr Qualität
in der Pflege gerade bei hoher Pflegestufe oder Demenz.

Die Altenpflege 5.0 bietet jedoch auch für SeniVita Sozial
Wettbewerbsvorteile. So entfällt dafür etwa die für rein stationäre
Einrichtungen vorgeschriebene Fachkraftquote. Die Grundversorgung wird von
dafür speziell geschulten Betreuungs- und Pflegehelfern wirkungsvoller und
kostengünstiger durchgeführt. Die Fachkräfte wiederum können gezielt
anderweitig eingesetzt werden. Das Problem Fachkräftemangel trifft SeniVita
Sozial daher nicht, zumal das Unternehmen in eigenen Fachschulen über den
Bedarf hinaus ausbildet.

Durch die größeren Wahlmöglichkeiten im Leistungsumfang bei Altenpflege 5.0
und die stärkere Förderung durch Kostenträger und Politik ergeben sich für
SeniVita Sozial als Betreiber gleichzeitig verbesserte Ertragsperspektiven.
So wird die geplante Pflegereform dem jüngsten Referentenentwurf der
Regierung zufolge gegenüber der bisherigen Praxis bei Altenpflege 5.0 zu
erheblichen Mehrerlösen führen. Der Pflegebedürftige und das Unternehmen
profitieren dabei gleichermaßen von der Umstellung.

„Das Konzept Altenpflege 5.0 sichert uns ein kontinuierliches Wachstum mit
einer positiven Ertrags- und Finanzperspektive“, fasst SeniVita-Gründer und
Geschäftsführer Dr. Horst Wiesent zusammen. „Wir wollen in Zukunft weiter
jedem Pflege- und Hilfsbedürftigen qualitativ hochwertige Versorgung zu
bezahlbaren Preisen in Wohnort nahen, familiären Einrichtungen bieten und
aktiv dazu beitragen, diesen langfristig steigenden Bedarf zu befriedigen.
Die Ausgabe von Genussscheinen gibt uns dafür die notwendige Flexibilität
und Sicherheit, um dies bankenunabhängig tun zu können.“

Der SeniVita-Genussschein im Überblick:

Emittentin: SeniVita Sozial gemeinnützige GmbH

Kupon: Nachzahlbare Grundverzinsung 7% p.a., gewinnabhängige Vergütung 1 %
p.a., Koppelung (nach oben) an Umlaufrendite

Volumen: Bis zu EUR 25 Mio.

Unternehmensrating: BB+ (23.04.2014 Creditreform)

Laufzeit: Unbeschränkt, erste Kündigungsmöglichkeit nach 60 Monaten,
Kündigungsfrist (Anleger) 24 Monate, Kündigungszurückweisungsrecht bei
mangelnder Liquidität

Sonderkündigungsrecht: Bei freiwilliger Aufgabe der Gemeinnützigkeit und
bei Begebung weiterer,
bestimmter Kapitalmarktverbindlichkeiten

Stückelung: EUR 1.000

Zeichnungsfrist: 13. bis 23. Mai 2014

Zeichnung: über die Frankfurter Wertpapierbörse im Handelssystem XETRA:
Interessenten, die Kaufanträge stellen möchten, können über ihre jeweilige
Depotbank einen entsprechenden Auftrag für die Zeichnung der Genussscheine
in der Zeichnungsfunktionalität erteilen.

Öffentliches Angebot über die Homepage unmittelbar bei der Emittentin
Hierzu muss der Zeichnungsinteressent auf der Homepage der Emittentin
(www.senivita.de – Rubrik Investor Relations) in einer Zeichnungsmaske
seine Daten und seinen Zeichnungswunsch eintragen. Der Zeichner muss den
Ausgabebetrag der Genussscheine, die er auf diese Weise gezeichnet hat,
innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach Eingang des Zeichnungsformulars
auf das im Zeichnungsformular angegebene Konto eingezahlt haben.

Börsennotierung: Quotation Board Börse Frankfurt mit
Transparenzverpflichtungen des Entry Standard, Beginn voraussichtlich 27.
Mai 2014

Mittelverwendung: Neubau und/oder Umwandlung vorhandener
Pflegeeinrichtungen in Altenpflege 5.0 Einrichtungen

Weitere Informationen:

Die SeniVita Sozial gemeinnützige GmbH ist heute einer der größten privaten
Betreiber von Einrichtungen zur Alten- und Behindertenhilfe sowie zur
Intensivbetreuung von schwerstpflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen in
Bayern. Sie betreut aktuell mit rund 1.000 Mitarbeitern über 900 Bewohner
in 15 Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Für das neue Konzept Altenpflege
5.0 wurde SeniVita Im Juli 2013 vom führenden Fachmagazin „CARE INVEST“
zum „Betreiber des Jahres“ gewählt.

Ansprechpartner:

SeniVita Sozial gGmbH Sebastian Brunner
Unternehmenskommunikation Unternehmenskommunikation
Uwe Buhl Tel: 0175/5604673
Parsifalstr. 31
E-Mail:sebastian.brunner@brunner-communications.de
95445 Bayreuth
Tel: 0921/507087-30
E-Mal: buhl.u@senivita.de

Ende der Corporate News

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12.05.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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