Obotritia muss Anleihebedingungen schleifen

Die Obotritia verlangt ihren Anleihegläubigern Einiges ab: Rangrücktritt, Zins-Eingeständnisse und Verzicht auf Kündigungsrechte.

Die Obotritia Capital KGaA hat beschlossen, die Gläubiger ihrer 8,5%-Hybridanleihe mit unbegrenzter Laufzeit (DE000 A1616U 7) zu einer Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung nach dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG aufzufordern.

Im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung soll den Anleihegläubigern vorgeschlagen werden, über eine Restrukturierung der Hybridanleihe zu beschließen, die unter anderem einen sog. qualifizierten Rangrücktritt, eine Verschiebung der Zins-Step-up-Termine um drei Jahre verbunden mit einer Reduzierung des Erhöhungssatzes auf 0,25% sowie eine Verschiebung der Kündigungsrechte der Anleihegläubiger (Gläubiger-Put) ebenfalls um drei Jahre umfassen.

Anleihegläubiger, die die erforderliche Mehrheit von 75% am ausstehenden Nominalbetrag der Hybridanleihe halten, haben heute der Gesellschaft zugesagt, die vorgeschlagenen Änderungen zu unterstützen.

Obotritia Floater

Die Aufforderung zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung werde die Gesellschaft kurzfristig im Bundesanzeiger veröffentlichen.

Zuvor war Obotritia mit mehreren Verschiebungen von Zinszahlungen augenfällig geworden. Unter Bezugnahme auf § 4 Abs. 1 (a) der Bedingungen ihrer 8,5% Hybridanleihe mit unbegrenzter Laufzeit in der Fassung vom 15. Mai 2020 hatte die Obotritia Capital entschieden, von ihrem in den Anleihebedingungen ausdrücklich vorgesehenen Recht weiterhin Gebrauch zu machen und die ursprünglich für den 26. Februar 2023 vorgesehene Zinszahlung weiter aufzuschieben.

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