Betroffen sind die Bondholder der zuletzt knapp 227 Mio. EUR schweren 8,5%-Hybridanleihe Obotritia 2016/unbegr. (DE000 A1616U 7).
Unter Bezugnahme auf § 4 Abs. 1 (a) der Bedingungen ihrer 8,5% Hybridanleihe mit unbegrenzter Laufzeit in der Fassung vom 15. Mai 2020 (DE000 A1616U 7) („Anleihebedingungen“) hat die Obotritia Capital KGaA („Emittentin“) heute entschieden, von ihrem in den Anleihebedingungen ausdrücklich vorgesehenen Recht weiterhin Gebrauch zu machen und die ursprünglich für den 26. Februar 2023 vorgesehene Zinszahlung weiter aufzuschieben.
Die Emittentin werde den freiwilligen Nachzahlungstermin (wie in den Anleihebedingungen definiert) zur gegebenen Zeit gemäß § 14 i.V.m. § 4 Abs. 2 der Anleihebedingungen veröffentlichen.
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