
Die BaFin möchte sich den Vorgang zur Rückabwicklung des Erwerbs der DIM durch ACCENTRO Real Estate noch einmal genauer ansehen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheiden vom 13. und 25. Juni die jeweilige Anordnung einer Anlassprüfung gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz gegenüber der ACCENTRO Real Estate AG bekannt gegeben und hierüber heute auf ihrer Internetseite berichtet.
Die Prüfungsanordnungen beträfen allein die Rechnungslegung der Gesellschaft zum Vorgang der Rückabwicklung des Erwerbs der DIM Holding in den offengelegten Jahres- und Konzernabschlüssen zum 31. Dezember 2021 und 31. Dezember 2022 sowie die zugehörigen zusammengefassten Lageberichte für die Geschäftsjahre 2021 und 2022.
Die Prüfungsanordnungen haben zur Folge, dass die BaFin die Rechnungslegung der Gesellschaft isoliert bezogen auf den DIM-Vorgang für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 prüfen werde.
Die Gesellschaft befindet sich im engen Austausch mit der BaFin, um den zurückliegenden Sachverhalt weiter aufzuklären und die Anlassprüfungen in einem konstruktiven Dialog zielführend zu einem einvernehmlichen Abschluss zu führen.
Unabhängig hiervon hat der neue Vorstand aufgrund laufender Entwicklungen im Zusammenhang mit der zwangsweisen Beitreibung der Forderung sowie der sehr eingetrübten Lage am Immobilienmarkt bereits zum 30. September 2023 eine Wertberichtigung in Höhe von 13,3 Mio. EUR vorgenommen, über die im Chancen- und Risikobericht umfassend berichtet wurde. Die offene Restforderung aus dem DIM-Vorgang werde daher bereits seither mit nur noch 4,4 Mio. geführt EUR.
ACCENTRO Real Estate AG
Die ACCENTRO Real Estate AG ist Wohninvestor und Marktführer in der Wohnungsprivatisierung in Deutschland. Das Immobilienportfolio umfasste per Ende Sep. letzten Jahres 5.731 Einheiten mit einer Fläche von etwa 334.000 Quadratmetern. Der Buchwert des gesamten Portfolios betrug rund 590 Mio. EUR. www.accentro.de
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