Wöhrl: Abstimmung ohne Versammlung nicht beschlussfähig, 2. AGV am 28. November

Rudolf Wöhrl AG: Versammlung der Anleihegläubiger am 24. April 2017 ist abgesagt
Foto @ Rudolf Wöhrl AG

Entscheidung vertagt: Die Abstimmung ohne Versammlung des angeschlagenen Fashionretailers war wie üblich bei der ersten Anleihegläubigerversammlung mangels abstimmungswilligen Teilnehmern nicht beschlussfähig. Das Folgetreffen in Form einer Präsenzveranstaltung findet am 28. November in Nürnberg statt.

Da der Emittent beim ersten Versuch derartiger Versammlungen in den Regel mangels Präsenz oder Abstimmungswillen der Anleihegläubiger „baden geht“, hat das familiengeführte Modeunternehmen mit der vorherigen Einberufung einer virtuellen AGV zumindest unter Kostengesichtspunkten nicht viel falsch gemacht.

Wie erwartet, beteiligten sich im Zeitraum vom 2. bis 4. November 2016 nicht genug Bondholder an der Abstimmung, so dass die gesetzliche Mindestpräsenzquote von 50% des ausstehenden Anleihekapitals nicht erreicht wurde und die Versammlung somit nicht beschlussfähig war. Wie viel Prozent allerdings fehlten, wurde nicht kommuniziert.

Rudolf Wöhrl AG: Abstimmung ohne Versammlung aufgrund zu geringer Beteiligung nicht beschlussfähig; Einberufung einer zweiten Anleihegläubigerversammlung am 28. November 2016Am 28. November lädt Wöhrl zu einer 2ten Anleihegläubigerversammlung – diesmal in Form einer Präsenzveranstaltung mit dann geringeren Anforderungen an die Beschussfähigkeit des Gremiums. Erneut wird die Wahl eines gemeinsamen Vertreters für die Inhaber der ausstehenden 6,50%-Schuldverschreibung 2013/18 der einzige Tagesordnungspunkt der Versammlung sein.

Für die Wahl des gemeinsamen Anleihevertreters ist die zweite AGV unabhängig von der Anzahl der dann vertretenen Schuldverschreibungen für diesen TOP beschlussfähig. Auch im Gegensatz zu Beschlussvorschlägen, mit denen die bestehenden Anleihebedingungen geändert werden sollen, bedarf es für die Wahl des Vertreters nur der einfachen Mehrheit des anwesenden Anleihekapitals.

Rudolf Wöhrl AG: Abstimmung ohne Versammlung aufgrund zu geringer Beteiligung nicht beschlussfähig; Einberufung einer zweiten Anleihegläubigerversammlung am 28. November 2016Die Einladung mit weiteren Informationen zur 2ten AGV wird voraussichtlich kommenden Donnerstag, den 10. November, im Bundesanzeiger und auf der Firmenwebseite veröffentlicht.

Die noch im Entry Standard börsengehandelte Wöhrl-Anleihe über nominal 30 Mio. EUR ging zuletzt nur noch zu knapp 16% über die Theke.

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