VEDES: freiwilliges Rückerwerbsangebot für Anleihe 2017/22

Und zwar bis zur Hälfte des platzierten Volumens, das bei 25 Mio. EUR liegt. VEDES benötigt allerdings noch die Zustimmung auf der 2ten AGV Ende September.

Die VEDES AG hat heute beschlossen, den Inhabern der Anleihe 2017/22 (DE000 A2GSTP 1) ein freiwilliges öffentliches Rückerwerbsangebot bis zu einem Gesamtnennbetrag von 12,5 Mio. EUR, gleichbedeutend mit bis zu 50% des ausstehenden Gesamtvolumens der Anleihe 2017/22, zu unterbreiten.

Die Annahmefrist für das Angebot werde am 3. September beginnen und (vorbehaltlich einer Verkürzung oder Verlängerung) voraussichtlich am 20. September enden. Der Angebotspreis wird 101% des Nennbetrags zuzüglich aufgelaufener Zinsen betragen.

Dies entspricht dem vorzeitigen Rückzahlungsbetrag (Call) gemäß § 4 (c) der Anleihebedingungen im Falle einer vorzeitigen Kündigung der Schuldverschreibungen durch die VEDES AG bis zum 17. November (danach beträgt er 100,5% des Nennbetrags).

Die Angebotsunterlage für das Rückerwerbsangebot werde am 2. September im Bundesanzeiger bekannt gemacht und ab diesem Tag auf der Unternehmenswebsite www.vedes-gruppe.de im Bereich „Investor Relations“ in der Rubrik „Rückerwerbsangebot“ verfügbar sein.

Um die Hintergründe zu erläutern und mögliche Rückfragen persönlich zu beantworten, lädt der Vorstand der VEDES AG alle Anleihegläubiger zu einer Telefonkonferenz + Audio-Webcast am 8. September 2021 um 11 Uhr ein. Bitte melden Sie sich hierzu per E-Mail an vedes@better-orange.de an.

Das freiwillige öffentliche Rückerwerbsangebot erfolgt im Zusammenhang mit dem Abschluss einer stillen Beteiligung der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH in Höhe von 5 Mio. EUR an der VEDES AG. Die VEDES hatte sich in diesem Kontext verpflichtet, entweder durch eine Teilrückzahlung oder durch einen Teilrückkauf den ausstehenden Nennbetrag der Anleihe 2017/22 bis spätestens zum 17. November auf 12,5 Mio. EUR zu reduzieren und die Laufzeit der Anleihe bis 2026 zu prolongieren.

Das Angebot und die mit der Annahme des Angebots zustande kommenden Verträge stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass die am 29. September stattfindende 2. Gläubigerversammlung der vorgeschlagenen Verlängerung der Laufzeit der Anleihe bis zum 17. November 2026 zustimmt und die VEDES diesem Beschluss ebenfalls zustimmt.

Die Einladung zur 2. Gläubigerversammlung wird am 2. September im Bundesanzeiger und auf der Unternehmenswebsite www.vedes-gruppe.de im Bereich „Investor Relations“ in der Rubrik „2. Gläubigerversammlung“ veröffentlicht werden.

Die Übertragung der in das Rückerwerbsangebot eingereichten Schuldverschreibungen erfolgt nach Abschluss der Annahmefrist zunächst auf ein Depot eines von der VEDES für die andienenden Schuldverschreibungsinhaber bestellten Treuhänders, der die eingereichten Schuldverschreibungen bis zum Eintritt bzw. bis zum Nichteintritt der aufschiebenden Bedingung für die andienenden Schuldverschreibungsinhaber halten wird. Die andienenden Schuldverschreibungsinhaber haben die Möglichkeit, ihre Stimmen in der Gläubigerversammlung durch den Treuhänder als Bevollmächtigten nach Weisung vertreten zu lassen.