
Die Staatsanwaltschaft München lässt ihre Angeklagten im Fall Sympatex nicht vom Haken: Jetzt wurde eine weitere Anklage erhoben.
Hintergrund: Beim Insolvenzfall von Anleiheemittent Sympatex, herrührend aus dem Jahr 2017, geht es u.a. um angeblichen Millionenbetrug. Den muss die Staatsanwaltschaft freilich noch wasserdicht nachweisen.
Die zweite Anklage richtet sich gegen Sympatex-Miteigentümer, einen Unternehmensberater sowie einen früheren und einen aktuellen Geschäftsführer. Insgesamt müssen sich damit sieben Personen für die Vorgänge im Jahr 2017 verantworten.
Die Anklage lautet auf Betrug, Marktmanipulation und Untreue. Anleiheinhaber sollten 2017 einem 90% Schuldenschnitt zustimmen, was sie schließlich auch taten. Tatsächlich habe Sympatex jedoch besser dagestanden als geschildert, wenigstens weniger schlecht als für Anleiheinhaber dargestellt.
‚Hintenrum‘ hätten sich einige Angeklagte über Strohfirmen Anteile gesichert, Investoren getäuscht und parallel Anleihen zusammengekauft, um die Abstimmung zum avisierten Ergebnis zu bringen.
Der bekannte Unternehmensberater Stephan Goetz steht in der Hauptschusslinie der Verfolgungsbehörde. Er war seinerzeit Miteigentümer der Spezialtextilien-Marke. Aufmerksam wurde die Staatsanwaltschaft, als eine brisante Treuhandvereinbarung durch das HandelsBlatt im vergangenen Jahr an die Öffentlichkeit gelangte. Im Kern besagt es, dass man die Sympatex-Schulden abwerfen müsse, um die Firma anschließend für das Dreifache an einen Interessenten weiterzuverkaufen. Dieser bekam später jedoch offenbar kalte Füße – der Deal platzte.
Aber die Vergangenheit ruht noch nicht.
Nach Einschätzung der SdK-Rechtsanwälte haben alle Anleger, die durch die mutmaßlich kriminellen Handlungen der Beteiligten einen Schaden erlitten haben, Anspruch auf Schadensersatz. Das betrifft alle Anleger, deren Anleihen gegen Zahlung von 10% des Nominalwerts ausgebucht worden sind oder die die Anleihen vor dem Kapitalschnitt an der Börse oder außerbörslich verkauft haben und damit einen Verlust erlitten haben. Der Anspruch ist zudem nach Einschätzung der SdK-Rechtsanwälte nicht verjährt.
——————————-
Die neueste BondGuide-Jahresausgabe (Okt 2024) ist erschienen: das Special „Finanzierung im Mittelstand 2024“. Daneben können auch alle weiteren Nachschlagewerke wie Green & Sustainable Finance 2024 (Apr 2024) oder Digitalisierung, Krypto, künstliche Intelligenz 2023 weiterhin als kostenlose e-Magazine bequem heruntergeladen, gespeichert, durchgeblättert oder weitergeleitet werden.
! NEU ! Die neue Jahresausgabe Biotechnologie 2024 (26. Jahrgang!) ist erschienen (Sep. 2024): Die Ausgabe kann wie gewohnt kostenlos als e-Magazin oder pdf heruntergeladen werden.
Bitte nutzen Sie für Fragen und Meinungen Twitter – damit die gesamte Community davon profitiert. Verfolgen Sie alle Diskussionen & News zeitnaher auf twitter@bondguide !