Singulus startet heute kostenfreien Bezug der neuen Aktien und Anleihen gegen Ausübung der Erwerbsrechte aus der alten Singulus-Anleihe 2012/17

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Spezialmaschinenbauer Singulus hat heute die zweiwöchige Frist für die kostenlose Ausübung der Erwerbsrechte begonnen. Diese wurden Inhabern der Singulus-Altanleihe 2012/17 bereits vor rund einer Woche eingebucht.

Konkret sieht das Angebot vor, dass Singulus-Anleihegläubiger (der Anleihe 2012/17) ohne weitere Zuzahlung für jede alte Schuldverschreibung im Nennbetrag von je 1.000 EUR (einschließlich Nebenforderungen) 96 neue Aktien und 2 neue Schuldverschreibungen im Nennbetrag von je 100 EUR von Singulus erhalten.

Nicht ausgeübte kostenfreie Erwerbsrechte verbleiben im Depot und werden durch die Abwicklungsstelle sowie gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger verwertet. Eventuell ergäbe sich daraus ein Barausgleich – möglicherweise allerdings ein sehr geringer.

Das Umtausch- und Bezugsprozedere geht zurück auf die Beschlüsse der Singulus-Gläubigerversammlung vom 15. Februar. Dort wurde sich oben einen sog. Debt-to-Equity-Swap geeinigt (Tausch von Fremd- in Eigenkapital).

Singulus 3er Bild

Bereits am 23. Juni wurden die Singulus-Anleihe 2012/17 aus den Depots der Gläubiger aus- und die oben beschriebenen Erwerbsrechte eingebucht.

Was ist konkret zu tun?
Qualifizierte Anleger müssen lediglich ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung erteilen zur Ausübung ihrer Erwerbsrechte. Dies geht bis einschließlich 13. Juli.

Was bedeutet kostenlos?
Als Altgläubiger der ausgebuchten Singulus-Anleihe 2012/17 können Sie nach obiger Quote die neuen Aktien und Anleihen kostenlos beziehen: Sie müssen dafür also nichts bezahlen. Es fallen lediglich wie bei allen Wertpapieren Bankspesen und Depotgebühren bei ihrer Depotbank an.

Was passiert mit nicht ausgeübten Erwerbsrechten?
Nicht in Anspruch genommene Erwerbsrechte werden von der Oddo Seydler Bank, die auch seinerzeit die Singulus-Anleihe 2012/17 betreute, Dritten zum Kauf angeboten. Der Kaufpreis für diese sog. Verwertungsaktien/-anleihen wird nach Ende der Bezugsfrist am 18. Juli festgelegt. Interessierte können zwischen Aktien und Anleihen trennen. Angebote können unter www.singulus.de/de/investor-relations.html bis maximal 15. Juli eingereicht werden.

Da derzeit noch unklar ist, zu welchem Preis die Erwerbsrechte verwertet werden, könnte der Barausgleich für die heutigen Erwerbsrechteinhaber sehr gering ausfallen.

Ein Handel mit den Erwerbsrechten ist nicht organisiert oder vorgesehen.

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Aber wie ist der Preis der Erwerbsrechte?
Nach Angeboten Dritter (bis 15. Juli) erfolgt am 18. die Preisfestsetzung. Daran schließt sich ein zweitägiges Widerrufsrecht an (schriftlich an die Oddo Seydler Bank zu richten), z.B. weil Ihnen der festgelegte Verwertungspreis zu hoch erscheint.

Die neuen Singulus-Aktien werden am 21. Juli geliefert, die neue Schuldverschreibung am 22. Juli.

Fotos: @Singulus Technologies

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