Singulus meldet Geschäftszahlen – und benötigt einmal mehr AGVs

Spezial-Maschinenbaukonzern SINGULUS benötigt aufs Neue AGVs zur Änderung der Anleihebedingungen – Geschäftszahlen wurden auch gleich mit gemeldet.

SINGULUS TECHNOLOGIES bitte ihre Anleihegläubiger zu einer Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums von Freitag, den 26. August, um 0000 Uhr MESZ bis Dienstag, den 30. August, um 2400 Uhr (MESZ).

Die vollständige Einladung ist ab dem heutigen Tag im Bundesanzeiger und auf der Internetseite von SINGULUS TECHNOLOGIES (www.singulus.de) unter dem Abschnitt ‚Anleihe‘ https://www.singulus.com/de/anleihe/ abrufbar.

Sollte die Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 und §§ 5 ff. SchVG nicht beschlussfähig sein, da das erforderliche Quorum (Eignerpräsenz) von 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen (§ 15 Abs. 3 Satz 1 SchVG) nicht erreicht wurde, werde SINGULUS TECHNOLOGIES zu einer folgenden zweiten Gläubigerversammlung einladen. Bei der zweiten Gläubigerversammlung beträgt das erforderliche Quorum nur noch 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen.

Mit wesentlichen Eignern der Anleihe, Volumen 12 Mio. EUR, habe SINGULUS bereits eine Einigung im Sinne der AGV-Agenda erzielt. Dazu gehöre die Wahl eines neuen gemeinsamen Vertreters sowie der Verzicht auf Ausübung des Kündigungsrechts für neun Monate. Dieses könnte bestehen, da für die Jahre 2020 und 2021 weiterhin keine testierten Jahresabschlüsse vorliegen.

Die Gesellschaft strebe weiterhin an, nach Ablauf der zweiten Gläubigerversammlung und den rechtskräftigen Beschlüssen Ende Oktober 2022 die beiden ausstehenden Testate zu erlangen.


Eine zweite AGV, sofern erforderlich, würde wahrscheinlich am 20. Sep. stattfinden – Location noch unbekannt, aber Frankfurt dürfte als wahrscheinlich gelten, da nächstgelegene Stadt mit einer Börse in der Nähe zum Firmensitz Kahl am Main.

Das Gute: SINGULUS hat Erfahrung mit dem Abhalten von AGVs. Bereits 2016 ging das Unternehmen durch die gesamte Tortur, am Ende stand der Debt-to-Equity-Swap, womit ehemalige Anleihegläubiger der ursprünglichen Anleihe von SINGULUS zu wesentlichen Aktionären der AG avancierten. Übrig blieb nur die Rest-Anleihe im Volumen von 12 Mio. EUR – die nun ihrerseits zu einem neuen Problem wurde.

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