Singulus geht an Kapitalerhöhung ran

SINGULUS TECHNOLOGIES AG: Erfolgreiche Durchführung der Kapitalerhöhung im Umfang von 10 % des Grundkapitals

SINGULUS TECHNOLOGIES prüfe mehrere Optionen zur Anpassung und Verbesserung ihrer Finanzierungsstruktur. Aber es gibt Fallstricke.

SINGULUS TECHNOLOGIES prüfe mehrere Optionen zur Anpassung und Verbesserung ihrer Finanzierungsstruktur. Doch Achtung: Ein einzelner Großinvestor könnte wegen Kontrollwechsel zu einem vorzeitigen Kündigungsrecht bei der Anleihe führen.

Eine Option sei die Durchführung einer Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht, die von einem Investor garantiert werde. SINGULUS TECHNOLOGIES befinde sich in fortgeschrittenen Gesprächen mit einem Finanzinvestor, der unter bestimmten Voraussetzungen alle Aktien, die bei der Kapitalerhöhung nicht durch die bezugsberechtigten Aktionäre gezeichnet werden, erwerben soll.

Das stelle sicher, dass alle Aktien im Rahmen der Kapitalerhöhung platziert würden. In Abhängigkeit davon, wie viele Aktionäre von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen, könne der Erwerb der verbleibenden Aktien durch den Finanzinvestor zu einem Kontrollwechsel im Sinne des § 5 der aktuellen Anleihebedingungen der SINGULUS Unternehmensanleihe führen.

SINGULUS habe daher einen Prozess eingeleitet, um einen temporären Verzicht der Anleihegläubiger auf das Kündigungsrecht wegen Kontrollwechsel herbeizuführen. Ein solcher Verzicht ist Voraussetzung für die Durchführung einer garantierten Bezugsrechtskapitalerhöhung.

außerordentliche Hauptversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG stimmt dem Restrukturierungskonzept des Unternehmens zu

Mit Vorliegen des Testats für den Jahresabschluss 2020 wird die Gesellschaft ihre Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung einladen.