René Lezard stimmt mit großer Mehrheit auf zweiter AGV für Restrukturierungsvorschläge

RENÉ LEZARD Mode GmbH: Anleihegläubiger der RENÉ LEZARD Mode GmbH stimmen Verlängerung der Zinsstundung und des Verzichts auf Kündigungsrechte zu

Über 40% der ausstehenden Teilschuldverschreibungen waren gestern bei der zweiten Anleihegläubiger-Versammlung von Modehaus René Lezard zugegen. Wenig überraschend konnten daher praktisch alle vorliegenden Beschlussvorschläge umgesetzt werden.

Konkret geht es um Lezards Anleihe 2012/17 im Volumen von rund 15 Mio. EUR.

Eine vorherige erste AGV Ende Januar war aufgrund der hohen Quotenhürde nicht beschlussfähig – daher die jetzt zweite mit niedrigeren Anforderungen an die Teilnahmequote.

Abzustimmen war u.a. über eine Verlängerung der Stundung der Zinszahlung für die Zinsperiode vom 26. November 2015 bis zum 25. November 2016 bis einschließlich zum 31. Mai 2017, ebenso wie des Verzichts auf bestimmte Kündigungsrechte im selben Zeitraum; ferner die Ermächtigung des gemeinsamen Vertreters, Dr. Susanne Schmidt-Morsbach von Schirn Neusel & Partner, bestimmte Entscheidungen mit Wirkung für bzw. gegen alle Anleihegläubiger treffen zu können.

Die Anleihe René Lezard 2012/17 notierte zuletzt praktisch unverändert bei rund 16% ihres Nominalwerts.

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