PNE verkündet Kontrollwechsel – kündigen oder halten?

PNE WIND AG: Zinssatz für die Unternehmensanleihe auf 4% p.a. und damit am unteren Ende der Spanne festgelegt
Foto @ PNE AG

Andienen oder halten? Nach der Bekanntgabe der PNE-Übernahme durch die Photon Management GmbH, ein mit Fonds verbundenes Unternehmen, das von Morgan Stanley Infrastructure Inc. verwaltet und beraten wird, trat ein Kontrollereignis ein, das jedem Bondholder ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumt. Zuvor sollten sich Anleger aber nochmal die Anleihebedingungen zu Gemüte führen.

Laut PNE trat am 12. Dezember 2019 ein Kontrollwechsel im Sinne der Anleihebedingungen ein, wodurch zugunsten der Inhaber der ausstehenden 50 Mio. EUR schweren 4,0%-Unternehmensanleihe 2018/23 (ISIN DE000 A2LQ3M 9) das Kontrollwechsel-Kündigungsrecht entstand.

Danach hat jeder Anleihegläubiger das Recht, zum 6. Februar 2020 (dem „Kontrollwechsel-Rückzahlungstag“) die Rückzahlung der von ihm gehaltenen TSV zu deren Nennbetrag zzgl. der bis zum Kontrollwechsel-Rückzahlungstag (ausschließlich) aufgelaufenen Zinsen, d.h. zu einem Betrag von 1.030,68 EUR je TSV, zu verlangen.

Die Ausübungserklärung muss über die jeweilige Depotbank an M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA, Transaction Services, Ferdinandstraße 75, 20095 Hamburg, Deutschland als Hauptzahlstelle (die „Hauptzahlstelle“) spätestens bis zum 27. Januar 2020, 24 Uhr, übermittelt werden.

Die Übermittlung hat dabei ausschließlich per E-Mail unter Verwendung der E-Mail-Adresse wds-ds-kv@mmwarburg.com zu erfolgen.

Die freiwillige Kontrollwechsel-Kündigung erfolgt zum Nennbetrag. Laut Anleihebedingungen steht der Emittentin ab Mai 2021 jedoch ein vorzeitiges Kündigungsrecht zu 102% je TSV zu.

Überlegenswert wäre in diesem Zusammenhang ein mögliches Halten der Anleihe, um somit auf einen höheren Rückkaufspreis bei einer vorzeitigen Kündigung bzw. einem möglichen weiteren vorherigen freiwilligen Rückkaufsangebot zu spekulieren.

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