One Square informiert zu Eyemaxx Real Estate

Mitte Mai hatte der gV der besicherten Anleihe eine umfangreiche News zur Causa Eyemaxx publiziert, aus seiner Sicht. Darauf antwortet der andere gV, die One Square Advisory Services.

Wirksamkeit der Bestellung der Sicherheiten unklar und umstritten

Zwischen den gemeinsamen Vertretern der Anleihen besteht erheblicher Dissens hinsichtlich der Wirksamkeit der Bestellung der Sicherheiten für die besicherte Anleihe Eyemaxx 2020/25. Diese Frage habe unmittelbare Auswirkungen auf die zu erwartende Quote für die jeweiligen Anleihen.

Hätte die Wirksamkeit der Bestellung vollumfänglich Bestand, kämen die Erlöse aus der Verwertung der als Sicherheit dienenden Projekte ausschließlich den besicherten Anleihegläubigern zugute. Sofern es keine Einigung auf Vergleichsbasis gibt, sei mit einer langen gerichtlichen Auseinandersetzung zu rechnen.

Im Ergebnis ist die Beantwortung dieser Frage weiterhin offen. Nach derzeitiger Auffassung der Kanzlei sind keine Umstände bekannt, die eine betriebliche Rechtfertigung begründen würden, weil nach dem derzeitigen Verständnis die Sicherheitenbesteller für deren Sicherheitenbestellung keine Gegenleistung erhalten hätten.

Der Sachverhalt der Zahlungsströme sei derzeit von der Insolvenzverwaltung noch nicht vollständig aufgeklärt, weshalb eine abschließende rechtliche Bewertung derzeit noch von keiner Seite erfolgen könne. Die Vorlage eines entsprechenden Gutachtens zum Sachverhalt der Zahlungsströme seitens Deloitte werde in Kürze erwartet.

Beauftragung des Gründers und ehemaligen Vorstands der Eyemaxx Real Estate AG

Weiterhin wurde bekannt, dass RA Meyer zu Schwabedissen Dr. Michael Müller den Auftrag erteilt hätte, die Immobilien in Österreich zu verwerten. Dieser Auftrag erfolgte ohne Abstimmung mit der Insolvenzverwaltung und ohne Abstimmung mit One Square.

One Square lehne eine Beauftragung von Dr. Müller, dem Gründer und ehemaligen Vorstand der Eyemaxx Real Estate AG ab. Dr. Müller zeichnet als langjähriger Vorstand maßgeblich für die Insolvenz verantwortlich. Zudem beständen Anzeichen, dass Dr. Müller sich wegen persönlichem Fehlverhalten verantworten müsse.

Dr. Michael Müller – in seinerzeit noch guten Zeiten

Den Hauptverantwortlichen für die Insolvenz mit der Verwertung der Immobilien zu beauftragen, zeuge von einer Fehleinschätzung der Situation und könne nicht im Interesse der Anleihegläubiger als Hauptgeschädigte liegen.

Bericht der Insolvenzverwaltung zum Stand des Verfahrens

One Square stehe in enger Abstimmung mit der Insolvenzverwaltung sowohl in Österreich als auch in Deutschland. One Square habe die Insolvenzverwaltung um einen Bericht zum Stand des Verfahrens gebeten, der aktuell erstellt und in Kürze vorliegen werde.

Fotos: @Eyemaxx Real Estate

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