Nunmehr amtlich: GERRY WEBER kann Restrukturierungsplan umsetzen

GERRY WEBER

Der Restrukturierungsplan der GERRY WEBER International habe Rechtskraft erlangt und könne nunmehr wie angekündigt umgesetzt werden.

Das Restrukturierungsgericht Essen hatte den Restrukturierungsplan am 25. Oktober bestätigt, nachdem er auf dem Erörterungs- und Abstimmungstermin am 18. August mit den erforderlichen Mehrheiten angenommen wurde.

Teil des Restrukturierungsvorhabens ist ein vollständiger Kapitalschnitt. Der Kapitalschnitt umfasst zum einen die Herabsetzung des Grundkapitals auf Null, so dass die derzeitigen Aktionäre der GERRY WEBER International AG kompensationslos ausscheiden und die Börsennotierung der Aktien erlischt.

Zum anderen umfasse der Kapitalschnitt eine Kapitalerhöhung auf 50.000 EUR. Die neuen Aktien sollen vollständig von einem Sanierungsinvestor, der GWI Holding S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg, gezeichnet werden.

Gerry Weber

Am 2. August fanden die Anleihegläubigerversammlungen (AGVs) der Anleihe 2020/23 (DE000 A3E44G 1), der Anleihe 2020/23 (DE000 A254R3 4) und der Anleihe 2020/23 (DE000 A254R4 2), der Gerry Weber International AG nach Einladung des vertraglich bestimmten gemeinsamen Vertreters, die One Square Advisory Services S.à.r.l., statt.

Im Rahmen des gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermins nach dem StaRUG hatten sämtliche Gläubigergruppen der GERRY WEBER International AG (GWI) mit großer Mehrheit für den Restrukturierungsplan gestimmt und diesen mit den erforderlichen Mehrheiten angenommen.

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