ACCENTRO muss erneut Anleihegläubiger bemühen – nächste AGV ante portas

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Nach der gestrigen Ankündigung über etwaige neue Eigner und Kapitalspritze für die ACCENTRO Real Estate AG sowie die dazugehörige Adressierung der betroffenen Anleihegläubiger geht der Wohninvestor und Wohnungsprivatisierer zumindest schon in puncto Bondholder in medias res: Es wird erneut zu einer Gläubigerabstimmung geladen, um über eine Verschiebung der Pflichtsondertilgungen und eine Zinsstundung abzustimmen.

Konkret beabsichtigt die ACCENTRO Real Estate AG, den Inhabern ihrer ausstehenden 225 Mio. EUR schweren Unternehmensanleihe 2020/26 (vormals 2020/23, ISIN: DE000 A254YS 5) vor dem Hintergrund des aktuell schwierigen Marktumfelds ein neues Konzept für Pflichtsondertilgungen sowie eine Zinsstundung vorzuschlagen.

Nach der Durchführung einer ersten Teilrückzahlung über 25 Mio. EUR im März 2023 stünde bis spätestens zum 31. Dezember 2023 eine weitere Teilrückführung der Anleihe über insgesamt 40 Mio. EUR an. Nach den derzeitigen Bedingungen hat sich ACCENTRO zudem dazu verpflichtet, die Anleihe weiterhin bis zum 31. Dezember 2024 um insgesamt mindestens 130 Mio. EUR und bis zum 28. Februar 2025 um insgesamt mindestens 150 Mio. EUR zurückzuführen – Anm.d.Red.: Die Formulierung ist verwirrend, sind die geplanten Teilrückführungen in Summe doch höher als das aktuelle Anleihevolumen selbst?!

Angesichts des weiterhin schwachen Marktumfelds fehlen ACCENTRO hierfür schlicht die finanziellen Mittel bzw. hätten den Zufluss von Liquidität durch Portfolioverkäufe vorausgesetzt. Laut eigenen Aussagen wären diese Portfolioverkäufe derzeit aber nur zu Marktpreisen umsetzbar gewesen, die nicht den aus Sicht der Gesellschaft höheren inhärenten Wert reflektieren – also unwirtschaftlich.

Weiterhin hätten auch die Gespräche im Nachgang der Interessenbekundung der NongHyup Bank und der Nox Capital Holding bisher nicht zu ausreichenden Ergebnissen geführt, sodass hieraus nicht rechtzeitig mit weiteren Finanzmitteln gerechnet werden könne.

ACCENTRO R.EST.ANL. 2020/26 (WKN: A254YS)

Daher habe sich die Gesellschaft entschieden, zeitnah zu einer Abstimmung ohne Versammlung einzuladen, auf der u.a. über eine Verschiebung der ersten Pflichtsondertilgung um ein Jahr auf den 31. Dezember 2024 sowie eine Verschiebung der weiteren Pflichtsondertilgungen auf den 30. Juni 2025 bzw. den 31. Dezember 2025 entschieden werden soll. Zudem werde eine Stundung der andernfalls im Februar 2024 fällig werdenden Zinszahlung bis zum 31. Dezember 2024 zur Abstimmung gestellt.

Weitere Details und Informationen werden zeitnah auf der Website der Gesellschaft zur Verfügung gestellt.

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