ACCENTRO Real Estate: neue Eigentümer ante portas?

Foto @ ACCENTRO Real Estate AG

Neue Eigner und Kapitalspritze für die angeschlagene ACCENTRO Real Estate AG: Danach habe der Wohninvestor und Wohnungsprivatisierer ein unverbindliches Angebot betreffend einer möglichen Veränderung der Aktionärsstruktur von zwei Interessenten erhalten. In diesem Zusammenhang dürften auch die Anleihegläubiger betroffen sein – deren direkte Ansprache stünde offenbar kurz bevor.

Am 20. Juli 2023 habe die ACCENTRO Real Estate AG eine unverbindliche Interessenbekundung der NongHyup Bank Co. Ltd. als Treuhänderin des Shinhan AIM Structured General Private Investment Trust No. 5 sowie der Nox Capital Holding GmbH erhalten, welche unter verschiedenen Bedingungen stand, insbesondere der Durchführung einer Due-Diligence-Prüfung.

Nach Abschluss von Phase 1 der eingeleiteten Due-Diligence-Prüfung haben die Interessierten Parteien gestern ein unverbindliches Angebot an die Gesellschaft übersandt.

In dem unverbindlichen Angebot wird ausgeführt, dass die Interessierten Parteien beabsichtigen, eine Kontrollmehrheit an der Gesellschaft zu erwerben, entweder durch eine einvernehmliche Regelung mit der Brookline Real Estate oder durch Verwertung eines laut den Interessierten Parteien bestehenden Pfandrechts an den Aktien der Brookline sowie Abgabe eines Übernahmeangebots auf Grundlage des gesetzlichen Mindestangebotspreises.

Das unverbindliche Angebot sieht eine Eigenkapital- oder eigenkapitalähnliche Kapitalbeschaffung in Höhe von bis zu 20 Mio. EUR zugunsten der ACCENTRO vor. Soweit das Kapital im Rahmen einer Kapitalerhöhung zugeführt wird, wird von den Interessierten Parteien ein Ausgabepreis von 1 EUR für die neuen Aktien in Betracht gezogen.

Das unverbindliche Angebot steht unter verschiedenen Bedingungen, u.a. der umfassenden Anpassung der Anleihebedingungen, welche u.a. eine Anpassung der Zinskonditionen und der vereinbarten Fälligkeiten beinhaltet. Die Interessierten Parteien haben der Gesellschaft mitgeteilt, parallel mit dem unverbindlichen Angebot auf die Anleihegläubiger herantreten zu wollen.

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Der Vorstand der Gesellschaft wird prüfen, ob auf Grundlage des vorliegenden unverbindlichen Angebots der Interessierten Parteien in Phase 2 der Due-Diligence-Prüfung eingetreten werden kann und soll. Der Vorstand der Gesellschaft wird unverzüglich über alle wesentlichen Entwicklungen informieren.

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