Nordex lanciert weltweit erstes Windparkprojekt mit Anlagentyp N175

Fotos @ Nordex SE

Die UKA-Gruppe und die Nordex SE bringen Windpark Mahlsdorf ans Netz: Danach wurde der Windpark in Mahlsdorf mit einer installierten Leistung von 68 MW planmäßig und vollständig in Betrieb genommen.

Der Windpark bestehe aus zehn Windenergieanlagen des Typs Nordex N175/6.X, die zur Delta4000-Plattform gehören, und auf hohe Energieerträge bei gleichzeitig reduzierten Stromgestehungskosten ausgelegt seien.

Die Turbinen mit 6,8 MW installierter Nennleistung kombinieren maximale Höhenerschließung mit einem 175-Meter-Rotor. 179 Meter hohe von Nordex selbst entwickelte Hybridtürme bringen die Rotoren in gleichmäßigere stärkere Windströmungen mit weniger Turbulenzen. Mahlsdorf sei das erste Windparkprojekt weltweit, bei dem dieser Turbinentyp mit besonders hohen Hybridtürmen zum Einsatz kommt.

Der Windpark Mahlsdorf werde künftig jährlich Strom für circa 52.000 Drei-Personen-Haushalte erzeugen und damit einen messbaren Beitrag zur regionalen Versorgungssicherheit sowie zur Reduzierung der CO2-Emissionen leisten.

Die Nordex SE war bei dem Projekt nicht nur Hersteller und Lieferant der Windenergieanlagen und der Hybridtürme, sondern auch für Errichtung und Bau des Windparks verantwortlich.

Der Windpark ist Teil einer umfassenden Projektpipeline, die UKA gemeinsam mit Nordex in Deutschland realisiert. Die enge Abstimmung zwischen Projektentwicklung, Turbinenhersteller und Bauausführung war ein zentraler Erfolgsfaktor für die termingerechte Fertigstellung.

Das Brandenburger Windenergieanlagenabgabegesetz (BbgWindAbgG) verpflichtet Anlagenbetreiber seit dem Jahr 2020, jährlich 10 TEUR pro Windenergieanlage (WEA) jenen Gemeinden zu zahlen, deren Gemeindeflächen im Umkreis von 3.000 Metern um den Standort der WEA liegen. Ab 2026 wird die Abgabe leistungsabhängig gestaltet – konkret 5 TEUR pro installierte Megawatt.

Darüber hinaus beteilige UKA die anliegenden Gemeinden im Rahmen des § 6 EEG von 2023 in Abhängigkeit der tatsächlich eingespeisten Strommenge freiwillig finanziell. Diese Zuwendungen unterliegen nicht dem kommunalen Finanzausgleich. Somit entscheiden die Gemeinden frei über die Verwendung, zum Beispiel für Infrastrukturprojekte, Investitionen in Kitas und Schulen, die Finanzierung der Kinderbetreuung, in Spielplätze und Freizeiteinrichtungen oder in die Finanzierung örtlicher Vereine.

Unsere neueste BondGuide-Jahresausgabe „Finanzierung im Mittelstand 2025“ kann jetzt vollkommen kostenfrei gelesen und heruntergeladen werden. Daneben können auch unsere weiteren Nachschlagewerke wie bisher als kostenlose E-Magazine bequem heruntergeladen, gespeichert & durchgeblättert werden.

! Bitte nutzen Sie für Fragen und Meinungen Twitter – damit die gesamte Community davon profitiert. Verfolgen Sie alle Diskussionen & News zeitnaher auf Twitter@bondguide !