Lebenslang gemeinsam wachsen: Crowdinvesting mit Life-Time-Beteiligung – ein Kommentar von Tamo Zwinge, companisto

Durch die Weiterentwicklung des Beteiligungsmodells werden die Beteiligungen der Investoren also wirtschaftlich nahezu vollständig an Eigenkapitalbeteiligungen angenähert. Auch bei klassischen Eigenkapitalbeteiligungen gilt, dass diese weder durch das Startup gekündigt werden können noch können Eigenkapital-Gesellschafter ihre Beteiligung ohne ein Exit-Ereignis ohne weiteres zurückgeben und dann einen Anteil an einem nicht realisierten Unternehmenswert verlangen.

Das lebenslange Beteiligungsmodell hat für die Startups selbst, aber eben auch für Investoren Vorteile. So haben diese die Möglichkeit, auch zu einem späteren Zeitpunkt von einem Exit zu profitieren. Auch die Beteiligung an den Unternehmensgewinnen endet nicht nach acht Jahren. Hinzu kommt: Die Investoren haben im Vergleich zu den anderen Gesellschaftern des Startups ein Sonderrecht, da sie ihre Beteiligungen nach der Mindestlaufzeit kündigen können; klassische Gesellschafter können das nicht

Für das Startup ergibt sich eine noch bessere Liquiditätsplanbarkeit. Diese Planbarkeit ist für das Startup und im Kontext späterer Anschlussfinanzierungen ein zusätzliches Asset. Das Startup hat durch die Langfristigkeit des Darlehens in Form der vielen Investoren und Unterstützer Vorteile, die sich für ihr Unternehmen einbringen und beispielweise Markenbotschafter werden oder als Quelle von Open Innovation zur Verfügung stehen.

Companisto I

Tamo Zwinge companisto

Tamo Zwinge, companisto

Investitionen in Startups setzen in aller Regel auf eine Beteiligung an einen Exit, um hohe Renditen zu erzielen. Durch die Möglichkeit der lebenslangen Beteiligung steigt diese Chance. Aber auch die zweitbeste Chance auf Rendite, nämlich über die Unternehmensgewinne, erhöht sich, weil auch hier die Gewinnbeteiligung nunmehr ein Leben lang gilt. Die Weiterentwicklung des Beteiligungsmodells setzt damit neue Standards im Bereich Crowdinvesting und zeigt, welches Potential für Unternehmen und Investoren in dieser Form der Beteiligung steckt.


Falls Leser diskutieren möchten: https://www.companisto.com/de/article/article-1530

Tamo Zwinge ist Gründer von Companisto und war mehrere Jahre Rechtsanwalt der internationalen Großkanzlei CMS Hasche Sigle im Bereich Gesellschaftsrecht, Unternehmenstransaktionen und Private Clients.

Fotos: @companisto