eterna Mode erneuert Aufruf zur Gläubigerabstimmung

ETERNA setzt Aufwärtstrend bei erhöhter Profitabilität in 2018 fort
Foto @ ETERNA Mode Holding GmbH

Die eterna Mode Holding GmbH patzt bei der ersten Anleihegläubigerabstimmung. Nun hat der traditionsreiche Hemden- und Blusenhersteller zu einer weiteren Abstimmung über die Änderung der Anleihebedingungen in einer zweiten AGV eingeladen.

Die Folgeveranstaltung findet als Präsenzveranstaltung mit sodann geringeren Anforderungen an die Beschlussfähigkeit am 16. Juli am Firmensitz der Gesellschaft in der Medienstraße 12 in Passau statt.

Die Einladung mit allen Details zur zweiten AGV sowie weitere Informationen zur Abstimmung über die Anleihebedingungen werden ab heute auf der Homepage von eterna Mode veröffentlicht.

In der vorangegangenen Abstimmung ohne Versammlung (virtuelle AGV) der Gläubiger der Anleihe 2017/24 (ISIN DE000 A2E4XE 4) haben weniger als 50% des ausstehenden Anleihevolumens abgestimmt. Damit lag, wie bei Gläubigerversammlungen in der Regel der Fall, für die erste Abstimmung keine Beschlussfähigkeit vor.

Die Schaffung einer nachhaltigen Finanzierung für das Unternehmen erfordert nach derzeitigem Stand neben Überlegungen zur Stärkung des Eigenkapitals und Erstellung eines externen Gutachtens (nach IDWS6 Standard), dass die jährlichen Anleihezinsen von 7,75% nicht aus Mitteln der Emittentin gezahlt werden.

ETERNA MODE HLD 2017/24 (WKN: A2E4XE)

Vor diesem Hintergrund schlägt eterna vor, dass die Zahlung der Zinsen seit dem 1. März 2021 bis zum Ende der Laufzeit erst mit Endfälligkeit zu leisten ist. Darüber hinaus soll ein gemeinsamer Vertreter zur Sicherung der Interessen der Anleihegläubiger gewählt werden.

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