ESPG: Quorum von 50% noch nicht erreicht, Gegenantrag empfohlen

Anmeldung zur Abstimmung o.V. bei ESPG nur noch bis 15. März möglich – Quorum bisher nicht erreicht. Gegenantrag soll angenommen werden.

Die European Science Park Group hat gestern Abend einen Gegenantrag zu einem ihrer Beschlussvorschläge für die Abstimmung ohne Versammlung vom 18. bis zum 20. März erhalten und diesen befürwortet. Ein Mitglied des Vorstandes, das über seine Vermögensverwaltung Schuldverschreibungen der Anleihe 2018/26 hält, hat sich dem Wunsch anderer Anleihegläubiger angeschlossen und ihre Änderungswünsche in einem Gegenantrag seiner Vermögensverwaltungsgesellschaft umgesetzt. ESPG empfehle sämtlichen Anleihegläubigern, dem Gegenantrag zuzustimmen.

Die Abstimmung ohne Versammlung wird vom 18. bis zum 20. März stattfinden. Stimmberechtigte Anleihegläubiger müssen sich bei dem von der Gesellschaft beauftragten Notar Dr. Johannes Beil spätestens bis zum Ablauf des 15. März anmelden. ESPG liegen bereits Anmeldungen von Anleihegläubigern mit einem nennenswerten Anteilsbesitz vor. Gleichwohl ist das erforderliche Quorum von 50 Prozent für die Abstimmung noch nicht erreicht.

ESPG bittet daher alle Inhaber der Anleihe 2018/26 eindringlich, sich so schnell wie möglich für die Abstimmung anzumelden und während des Abstimmungszeitraums (18. bis 20. März) von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen oder den von ESPG benannten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.

ESPG in Neu-Ulm

Der Antragsteller schlägt vor, den gemeinsamen Vertreter, RA Klaus Nieding, zu ermächtigen und zu bevollmächtigen, nach eigenem Ermessen mit ESPG eine erneute Aussetzung des Gesamt-LTV-Covenants zum 31. Dezember 2024 zu vereinbaren. Eine entsprechende Ermächtigung bezüglich des Berichtsstichtages 31. Dezember 2025 ist jedoch nicht mehr vorgesehen.

ESPG sei mit dem Gegenantrag inhaltlich einverstanden und werde ihren eigenen Beschlussvorschlag gemäß Ziff. II.2 der Aufforderung zur Stimmabgabe daher nicht mehr zur Abstimmung stellen. Der Gegenantrag – sowie entsprechend aktualisierte Abstimmungsformulare – können unter folgendem Link auf der Website der ESPG abgerufen werden: https://espg.space/investor_relations/corporate-bond-2018-2026/

Nähere Informationen zum Anmeldestand und zum weiteren Verfahren erhalten Anleger beim Management Call am 14. März um 1500 Uhr CET. Die Einwahldaten wurden auf der Website der ESPG eingestellt.

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