Deutsche Konsum REIT: umfassendes Sanierungspaket geschnürt

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Die Deutsche Konsum REIT-AG (ISIN: DE000 A14KRD 3) forciert eigenen Sanierung: Der Investor mit Fokus auf Einzelhandelsimmobilien hat das finale Sanierungsgutachten der FTI-Andersch AG erhalten, welches dem Standard IDW S6 entspricht und u.a. die Bedingungen für die Sanierungskapitalerhöhung festlegt.

Die wesentlichen Sanierungsmaßnahmen Deutsche Konsum REIT AG umfassen danach eine Sanierungskapitalerhöhung, in deren Rahmen ein Debt-to-Equity-Swap für Verbindlichkeiten in Höhe von bis zu rund 120 Mio. EUR erfolgen soll, sowie umfangreiche Verkaufsmaßnahmen von Immobilienvermögen zur Reduzierung der Verschuldung der Gesellschaft mit einem Volumen in Höhe von rund 300 Mio. EUR. Der Sanierungszeitraum laufe dem Vernehmen nach bis September 2027.

Die relevanten Finanzierungsgläubiger haben zudem die Fälligkeiten ihrer Forderungen bis zum Ende des Sanierungszeitraums verlängert bzw. vergleichbare Zusagen erteilt. Die Zusagen stehen zum Teil noch unter marktüblichen aufschiebenden Bedingungen. Die Gesellschaft geht davon aus, dass diese zeitnah erfüllt werden.

Die angepeilte Sanierungskapitalerhöhung soll als gemischte Bar- und Sachkapitalerhöhung mit Bezugsrecht zu einem Bezugspreis von 2,00 EUR je neuer DKR-Aktie durchgeführt werden.

Das Bezugsverhältnis betrage 1 zu 1,5 – eine bestehende DKR-Aktie berechtigt zum Bezug von 1,5 neue Aktien. Damit soll das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit 50.351.091 EUR auf bis zu 125.877.726 EUR erhöht werden.

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Als Sacheinlage sollen Forderungen aus Namens- und Wandelschuldverschreibungen im Volumen von bis zu rund 120 Mio. EUR eingebracht werden. In Höhe von rund 108 Mio. EUR werde die Sacheinlage von Unternehmen erbracht, die direkt oder indirekt von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder AöR („VBL“) gehalten werden.

Die Wandelschuldverschreibungsgläubiger bringen als Sacheinlage die 10-Mio.-EUR-Wandel-TSV (zzgl. Zinsen) vollständig ein. Die Sacheinlage der VBL reduziert sich entsprechend, wenn andere Aktionäre in größerem Umfang ihr Bezugsrecht ausüben.

Die außerordentliche Hauptversammlung, die über die Sanierungskapitalerhöhung entscheidet, soll im Oktober 2025 stattfinden.

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Die Umsetzung der Sanierungskapitalerhöhung steht weiterhin unter dem Vorbehalt, dass die BaFin die erforderliche Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Pflichtangebots nach dem WpÜG für den Fall erteilt, dass es im Rahmen der Sanierungskapitalerhöhung zu einer Kontrollerlangung an der Gesellschaft durch die VBL oder mit der VBL verbundene Unternehmen kommt (Sanierungsbefreiung).

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