Anleger von HSH-Nordbank-Anleihen reichen Klage ein

Die Inhaber der Tier-1-Anleihen der HSH Nordbank AG – vertreten werden dabei rund 1 Mrd. EUR – haben beim Landgericht Kiel eine Klage gegen die Bank eingereicht. Die Gläubiger fordern den Nennwert sowie Schadensersatz.

Die Gesamthöhe der Forderungen gegen die HSH Nordbank betrage ca. 1,0 Mrd. EUR, so eine Pressemitteilung dazu. Die HSH habe über viele Jahre hinweg Handlungen vorgenommen, deren alleiniger Zweck augenscheinlich darin bestand, die Anleihen unzulässig herunterzuschreiben.

So monieren die Kläger u.a., dass die HSH in unzulässiger Weise Rücklagen nach § 340g HGB gebildet hätte. Ferner habe die Bank zahlreiche Vertragsbestimmungen ihrer Tier-1-Anleihen verletzt.

Die HSH habe 2017 ein Kreditportfolio unter Marktwert veräußert und den Verkauf so strukturiert, dass die neuen Eigentümer unzulässigerweise zulasten der Anleihegläubiger profitierten.

Ende November stellte die HSH einen Plan vor, die börsennotierten Tier-1-Anleihen zu 15% ihres Nennwerts zurückzukaufen – indirekt ein Sonderertrag von rund 1,6 Mrd. EUR. Allerdings auf Kosten der Anleihegläubiger.

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In Vorbereitung der Klage gegen die HSH in Deutschland haben die Anleihegläubiger in den USA einen sogenannten Discovery-Antrag gemäß Titel 28 U.S.C., § 1782 gestellt. Dabei handelt es sich um ein Rechtshilfeersuchen gegen die mit den neuen Eigentümern der HSH verbundenen Unternehmen Cerberus Capital Management, L.P., J.C. Flowers & Co. LLC und GoldenTree Asset Management L.P. Mitte Dezember hat das Gericht des Southern District of New York den Antrag in großen Teilen bereits stattgegeben.

Betroffene Anleger wenden sich mit ihren Belangen bitte vertrauensvoll an:

Kontakt für Inhaber von HSH Tier-1-Anleihen:
Dr. Nadine Herrmann, Partner, Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan, LLP
+ 49 40 89728-7000
NadineHerrmann@quinnemanuel.com


Fotos: @HSH Nordbank