ADLER Real Estate forciert Squeeze-Out-Verfahren

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Die ADLER Real Estate AG gibt eine aktuelle Unternehmensbewertung für den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der WESTGRUND AG in Auftrag.

Hierfür hat der ADLER-Konzern den Vorstand der WESTGRUND unter Verweis auf ihr förmliches Verlangen vom 29. Dezember 2016 hinsichtlich der Übertragung der Aktien der WESTGRUND-Minderheitsaktionäre auf ADLER informiert, dass eine aktuelle Unternehmensbewertung der WESTGRUND in Auftrag gegeben wurde.

Die Unternehmensbewertung dient der Ermittlung einer angemessenen Barabfindung für den Ausschluss der Minderheitsaktionäre mittels „Squeeze-out“ nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.

Die Übertragung der Aktien der verbleibenden Aktionäre muss von der Hauptversammlung der WESTGRUND beschlossen werden.

Die Höhe der Barabfindung wird indes von ADLER festgelegt und muss von dem bereits gerichtlich bestellten Prüfer bestätigt werden.

ADLER strebt an, dass die Beschlussfassung in der nächsten ordentlichen oder in einer außerordentlichen Hauptversammlung der WESTGRUND stattfindet.

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