Ante Portas: Sustainable Finance Disclosure Regulation

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Am 10. März tritt die OffenlegungsverordnungSustainable Finance Disclosure Regulation“ in Kraft, die, eng verzahnt mit der EU-Taxonomie, für mehr Transparenz bei Nachhaltigkeits-Themen sorgen soll.

Die Europäische Union zwingt damit Finanzmarktteilnehmer, u.a. Kapitalverwaltungsgesellschaften und Anlageberater, mehr Transparenz beim Thema Nachhaltigkeit zu zeigen.

Ziel ist, Kapital in nachhaltige Investments zu lenken. Dabei soll Greenwashing verhindert werden.

Künftig müssen Finanzmarktteilnehmer ihre Strategie in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken und Vergütung offenlegen.

Darüber hinaus gibt es Transparenzpflichten für bestimmte Finanzprodukte, etwa Investmentfonds. Das gilt vor allem dann, wenn sie als besonders nachhaltig beworben und vertrieben werden.

Die Offenlegungsverordnung ist eng verzahnt mit der sogenannten Taxonomie-Verordnung. Sie enthält Bestimmungen, wann eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist.

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