DGAP-News: RENA GmbH: Abstimmungen über die Bestellung gemeinsamer Vertreter für beide RENA-Anleihen scheitern jeweils an Beschlussfähigkeitsquorum

RENA GmbH / Schlagwort(e): Insolvenz

02.06.2014 17:05

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Abstimmungen über die Bestellung gemeinsamer Vertreter für beide
RENA-Anleihen scheitern jeweils an Beschlussfähigkeitsquorum

– „RENA-Anleihe 2010/2015“:
Abstimmende Anleihegläubiger vertreten rund
26 % der ausstehenden Schuldverschreibungen

– „RENA-Anleihe 2013/2018“:
Abstimmende Anleihegläubiger vertreten rund
48 % der ausstehenden Schuldverschreibungen

– Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird das Insolvenzgericht in
Kürze für beide RENA-Anleihen jeweils eine Anleihegläubigerversammlung
zur Bestellung eines gemeinsamen Vertreters einberufen

Gütenbach, 02.06.2014. Die RENA GmbH hat für die RENA-Anleihe 2010/2015
(ISIN: DE000A1E8W96 / WKN: A1E8W9) und für die RENA-Anleihe 2013/2018
(ISIN: DE000A1TNHG1 / WKN A1TNHG) jeweils eine Abstimmung ohne Versammlung
über die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters für die Anleihegläubiger
durchgeführt. Der Abstimmungszeitraum endete am 28.05.2014 um 10:00 Uhr.
Die an der Abstimmung ohne Versammlung teilnehmenden Anleihegläubiger der
RENA-Anleihe 2010/2015 vertraten rund 26 % der ausstehenden
Schuldverschreibungen, die Anleihegläubiger der RENA-Anleihe 2013/2018
vertraten rund 48 % der ausstehenden Schuldverschreibungen. Da das
erforderliche Beschlussfähigkeitsquorum in Höhe von 50 % jeweils verfehlt
wurde, konnte in den Abstimmungen ohne Versammlung jeweils kein Beschluss
gefasst und somit kein gemeinsamer Vertreter bestellt werden.

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der RENA GmbH
wird das Amtsgericht Villingen-Schwenningen – Insolvenzgericht – daher in
Kürze für beide RENA-Anleihen Anleihegläubigerversammlungen gemäß § 19 Abs.
2 des Schuldverschreibungsgesetzes einberufen, die dann jeweils erneut über
die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für die Anleihegläubiger der
jeweiligen RENA-Anleihe beschließen sollen.

Weitere Informationen zu dem Fortgang des Verfahrens erhalten die
Anleihegläubiger beider RENA-Anleihen auf der Internetseite der RENA GmbH
(www.rena.com) im Bereich „Investor Relations“ in der Rubrik „Aktuelle
Anleger Informationen > Frequently Asked Questions (FAQ)“.

Über die RENA GmbH

„THE WET PROCESSING COMPANY“ RENA ist ein weltweit führender Anbieter von
Produktions-maschinen für die nasschemische Oberflächenbehandlung. Die
RENA-Produkte werden in den Anwendungsfeldern Erneuerbare Energien,
Medizintechnik und Elektronik eingesetzt, die wichtige Bedürfnisse des
Menschen in der heutigen Industriegesellschaft widerspiegeln. Mit
RENA-Produkten werden Oberflächen, wie z.B. von Solarzellen, Leiterplatten
oder Zahnimplantaten, mit Nasschemie oder Wasser behandelt. RENA stellt
sowohl standardisierte Maschinen mit garantierten Prozesse, als auch
kundenspezifische Maschinen her.

Zum Anwendungsfeld Erneuerbare Energien gehören hauptsächlich Aktivitäten
für die Solarzellen- und Solarwaferherstellung. Typische Produkte für das
Anwendungsfeld Medizin-technik sind z.B. Oberflächenbehandlungsanlagen für
Zahnimplantate oder optische Komponenten. Elektronik steht für Lösungen für
die Halbleiter- und Leiterplattenindustrie.

RENA Presse Kontakt:

RENA GmbH
Norbert Bürger / Michaela Schätzle
Phone: +49 7723 9313-19
norbert.buerger@rena.com

Pressekontakt für den vorläufigen Sachwalter:

Sebastian Brunner
Communications+consulting
Phone: 0175/5604673
sebastian.brunner@brunner-communications.de

02.06.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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