DGAP-News: KTG Energie AG nicht unmittelbar von Insolvenz in Eigenverwaltung der KTG Agrar SE betroffen

DGAP-News: KTG Energie AG / Schlagwort(e): Stellungnahme
KTG Energie AG nicht unmittelbar von Insolvenz in Eigenverwaltung der KTG
Agrar SE betroffen

05.07.2016 / 14:14
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KTG Energie AG nicht unmittelbar von Insolvenz in Eigenverwaltung der KTG
Agrar SE betroffen

Hamburg, 5. Juli 2016. Die KTG Energie AG ist nicht unmittelbar von der
Insolvenz in Eigenverwaltung der KTG Agrar SE betroffen. „Sämtliche Biogas-
Anlagen laufen auf Voll-Last und generieren unverändert langfristig
gesicherte Erträge. Das Unternehmen ist substanziell profitabel und
erwirtschaftet auch im laufenden Geschäftsjahr freie Cashflows“, so Dr.
Thomas Berger, CEO der KTG Energie AG. Die KTG Energie AG führe zudem
Gespräche mit Lieferanten, Kreditversicherern und Banken, um ein
unabhängiges Fortbestehen zu gewährleisten. Der Vorstand arbeite mit
Hochdruck daran, diese Maßnahmen erfolgreich umzusetzen. Berger: „Wir sind
sehr zuversichtlich, dass uns dies demnächst gelingen wird.“

Substratlieferungen durch Agrar-Töchter werden fortgesetzt

Die Agrarbetriebe der KTG Agrar SE, Tochter-Gesellschaften der KTG Agrar
SE, sind Hauptlieferanten für Substrate der KTG Energie AG und von der
Insolvenz in Eigenverwaltung nicht betroffen. Diese Lieferbeziehung wird
auf Holdingebene von der KTG Agrar SE abgesichert. „Unabhängig von der
Unternehmenssituation der KTG Agrar SE bestehen die Lieferbeziehungen auf
Ebene der operativen Gesellschaften fort“, so Berger. Auch auf Ebene der
KTG Agrar SE wäre eine Fortsetzung der Lieferungen rational, da diesen
Lieferungen Zahlungen durch die KTG Energie AG gegenüberstehen. „Zusätzlich
bemühen wir uns, über lokale Landwirte weitere Lieferquellen zu
erschließen“, unterstreicht Berger.

Verbindlichkeiten gegenüber der KTG Agrar SE erst ab 2021 fällig

Die KTG Agrar SE hat der KTG Energie AG einen Kredit zur Verfügung
gestellt. Derzeit liegt das Volumen bei rund 33 Mio. EUR. Der Kredit ist
langfristig gewährt und frühestens 2021 fällig. § 108 Abs. 2 InsO bestimmt,
dass ein vom Schuldner als Darlehensgeber eingegangenes Darlehensverhältnis
mit Wirkung für die Masse fortbesteht, soweit dem Darlehensnehmer das
geschuldete Gegenstand bereits zur Verfügung gestellt wurde, was im Fall
der KTG Energie gilt.

Bürgschaften der KTG Agrar SE für Biogasanlagen können ersetzt werden

Die KTG Agrar SE hat für die KTG Energie AG Bürgschaften für die
Finanzierung von rund einem Drittel der Biogasanlagen gegenüber Banken
abgegeben. Die KTG Energie AG bemüht sich darum, diese Finanzierungen
unabhängig von der Unternehmenssituation der KTG Agrar SE zu sichern. Das
Biogasanlagen-Portfolio der KTG Energie AG ist mit rund 190 Mio. EUR in der
Bilanz aktiviert und lediglich mit 100 Mio. EUR besichert. Somit bietet das
bestehende Portfolio ausreichend Sicherheit, die zusätzlich gewährt werden
kann.

Über die KTG Energie AG

Die KTG Energie AG setzt auf ein integriertes, nachhaltiges
Geschäftsmodell, bei dem die Erzeugung nachwachsender Rohstoffe nicht in
Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion steht. Ende 2015 betreibt die KTG
Energie AG mit rund 85 Mitarbeitern Biogasanlagen mit einer Gesamtkapazität
von über 60 MW, die sowohl aufbereitetes Biogas direkt ins Erdgasnetz
einspeisen wie auch Biogas zur Stromproduktion nutzen. Daraus entsteht ab
dem Geschäftsjahr 2015/2016 ein gesicherter Umsatzsockel von bis zu 90 Mio.
Euro und ein EBITDA-Sockel von bis zu 28 Mio. Euro.

Kontakt

Investor Relations / Presse
Tobias M. Weitzel
BSK Becker+Schreiner Kommunikation GmbH
Telefon: +49 2154-8122 16
E-Mail: weitzel@kommunikation-bsk.de

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