DGAP-News: Karlie Group GmbH: Erste Gläubigerversammlung der Karlie Group GmbH erreicht Quorum nicht.

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Karlie Group GmbH: Erste Gläubigerversammlung der Karlie Group GmbH erreicht
Quorum nicht.

07.05.2016 / 10:12
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Erste Gläubigerversammlung der Karlie Group GmbH erreicht Quorum nicht.

Bad Wünnenberg-Haaren, 7. Mai 2016: Die für den 9. Mai 2016 vorgesehene
Gläubigerversammlung der Karlie Group GmbH ist nicht beschlussfähig. Das
vom Schuldverschreibungsgesetz geforderte Quorum von 50 % der ausstehenden
Anleihen im Nominalwert von 6,756 Million EUR wurde nicht erreicht. Hierfür
wäre die Anmeldung von Anleihen im Nominalwert von 3,326 Millionen EUR
erforderlich gewesen. Zur ersten Gläubigerversammlung sind gut 37 % bzw.
Anleihen von im Nominalwert mehr als 2,6 Million EUR angemeldet worden.

Die zweite Gläubigerversammlung findet am 30. Mai 2016 statt. Die Einladung
hierzu wird in den nächsten Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das
erforderliche Quorum beträgt dann 25 % der ausstehenden Anleihen.
Angesichts der für eine erste Gläubigerversammlung außerordentlich guten
Anmeldung von Anleihegläubigern geht die Gesellschaft davon aus, dass das
Quorum für die zweite Gläubigerversammlung erreicht wird.

Kontakt:

Dr. Konrad Bösl

BLÄTTCHEN & PARTNER AG

Telefon: +49 (0)89/210 294-60

E-Mail: office@blaettchen.de

Unternehmenspresse:

Gabriele Gödde

Karlie Group GmbH

Tel.: +49 (0)2957/77-151

E-Mail: gabriele.goedde@karlie-group.com

Über Karlie Group GmbH

Die Karlie Group GmbH ist ein internationaler Großhändler und
Markenhersteller von Heimtierzubehör und Tiersnacks mit Hauptsitz in Bad
Wünnenberg-Haaren. Die Gruppe ist schwerpunktmäßig im europäischen Markt
tätig und besetzt nach eigener Einschätzung den zweiten Platz der
europäischen Händler für Tierzubehör.

Disclaimer:

Diese Quasi-Ad-hoc Mitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen
stellen weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in einem anderen Land
ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren
der Karlie Group GmbH dar, insbesondere dann nicht, wenn ein solches
Angebot oder eine solche Aufforderung verboten oder nicht genehmigt ist und
ersetzt nicht den Wertpapierprospekt. Potentielle Investoren in
Teilschuldverschreibungen der Karlie Group GmbH werden aufgefordert, sich
über derartige Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Eine
Investitionsentscheidung betreffend die Teilschuldverschreibungen der
Karlie Group GmbH muss ausschließlich auf der Basis des
Wertpapierprospektes betreffend das öffentliche Angebot von
Teilschuldverschreibungen der Karlie Group GmbH in der Bundesrepublik
Deutschland, der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg
erfolgen, der unter www.karliegroup.com/anleihe veröffentlicht ist.

Die in dieser Quasi-Ad-hoc Mitteilung enthaltenen Informationen dürfen
nicht außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich und
des Großherzogtums Luxemburg verbreitet werden, insbesondere nicht in den
Vereinigten Staaten, an U.S. Personen (wie in Regulation S unter dem United
States Securities Act von 1933 definiert) oder an Publikationen mit einer
allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten, soweit eine solche
Verbreitung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Republik
Österreich und des Großherzogtums Luxemburg nicht durch zwingende
Vorschriften des jeweils geltenden Rechts vorgeschrieben ist. Jede
Verletzung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen
wertpapierrechtliche Vorschriften bestimmter Länder, insbesondere der
Vereinigten Staaten, darstellen. Teilschuldverschreibungen der Karlie Group
GmbH werden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Republik
Österreich und des Großherzogtums Luxemburg nicht öffentlich zum Kauf
angeboten.

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07.05.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Karlie Group GmbH
Graf-Zeppelin-Str. 13
33181 Bad Wünnenberg-Haaren
Deutschland
Internet: http://www.karlie-group.com/
ISIN: DE000A1TNG90
WKN: A1TNG9
Börsen: Open Market in Frankfurt (Entry Standard)

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