DGAP-Adhoc: SINGULUS TECHNOLOGIES unterzeichnet zwei Vorverträge zur Lieferung von Anlagen für die Produktion von CIGS-Dünnschichtmodulen

SINGULUS TECHNOLOGIES AG / Schlagwort(e): Vertrag

24.05.2016 07:20

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Ad-hoc Mitteilung nach § 15 WpHG

SINGULUS TECHNOLOGIES unterzeichnet zwei Vorverträge zur Lieferung von
Anlagen für die Produktion von CIGS-Dünnschichtmodulen

Kahl am Main, 24. Mai 2016 – Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG (SINGULUS
TECHNOLOGIES) hat am heutigen Tag zwei Vorverträge für die Lieferung von
Anlagen zur Produktion von CIGS-Solarmodulen mit einer Tochtergesellschaft
des chinesischen Staatskonzerns China National Building Materials (CNBM)
unterzeichnet.

In zwei Vorverträgen wurden heute die wesentlichen technischen und
wirtschaftlichen Rahmendaten vereinbart, die in den kommenden Tagen in
sechs umfangreiche und dann rechtlich verbindliche Lieferverträge
umzusetzen sind. Deren Unterzeichnung wird nach der heute getroffenen
Vorvereinbarung ebenfalls in den kommenden Tagen noch im Rahmen der
chinesischen Solarmesse SNEC in Schanghai erwartet. Die in den Vorverträgen
vereinbarte, antizipierte Auftragserteilung umfasst dabei die Lieferung von
Anlagen der Typen CISARIS, VISTARIS und SELENIUS, High-tech Selenisierungs-
und Vakuumbeschichtungsanlagen. Der Einsatz der Anlagen soll an zwei
unterschiedlichen Fabrikstandorten erfolgen und soll in der ersten
Ausbaustufe der Ausrüstung der jeweiligen Fabrik mit einer
Ausbringungsmenge von rd. 150 MW dienen. Das gesamte Auftragsvolumen für
SINGULUS TECHNOLOGIES liegt in Summe bei über 110 Mio. EUR Millionen Euro
und teilt sich auf zwei Fabrikstandorte des Konzerns in China auf.

Die geplante finale Ausbringungsmenge jeder Fabrik beträgt am Ende jeweils
rd. 300 MW. Dieses Ziel wird seitens des Kunden in einer nachgelagerten,
zweiten Ausbaustufe für den jeweiligen Fabrikstandort angestrebt.

Die Finanzierung des Projektes wird nach der Unterzeichnung der
rechtsverbindlichen Lieferverträge kurzfristig erwartet. Diese stehen dann
noch unter Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien von SINGULUS
TECHNOLOGIES.

SINGULUS TECHNOLOGIES wird nach Abschluss der rechtsverbindlichen
Lieferverträge deren Auswirkung auf die derzeit ausstehende Prognose zu den
Finanzkennzahlen für die Jahre 2016 und 2017 hin überprüfen und die Märkte
kurzfristig über eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung der Prognose
informieren.

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