DGAP-Adhoc: Deutsche Börse AG: Prüfung der Herabsetzung der Mindestannahmeschwelle des Übernahmeangebots der HLDCO123 PLC an die Aktionäre der Deutsche Börse AG

Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen

10.07.2016 22:14

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG, IM GANZEN ODER IN TEILEN, IN
ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER SONSTIGER STAATEN,
IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG GESETZLICHEN VERBOTEN
UNTERLIEGEN WÜRDEN

Deutsche Börse AG: Prüfung der Herabsetzung der Mindestannahmeschwelle des
Übernahmeangebots der HLDCO123 PLC an die Aktionäre der Deutsche Börse AG

Das von der HLDCO123 PLC, London, Vereinigtes Königreich am 1. Juni 2016
den Aktionären der Deutsche Börse AG unterbreitete öffentliche
Tauschangebot zum Erwerb sämtlicher auf den Namen lautender Stückaktien der
Deutsche Börse AG steht unter der Bedingung einer Mindestannahmeschwelle
von 75% der Deutsche Börse Aktien. Eine mögliche Herabsetzung dieser
Mindestannahmeschwelle wird derzeit von den beteiligten Parteien geprüft,
um Indexfonds eine Teilnahme an dem Angebot zu ermöglichen.

Indexfonds, die gegenwärtig bis zu 15% der Deutsche Börse-Aktien halten,
können aus technischen Gründen ihre Deutsche Börse-Aktien erst zum Umtausch
einreichen, nachdem die Mindestannahmeschwelle erreicht ist und die nicht
zum Umtausch eingereichten Aktien im jeweiligen Index durch die zum
Umtausch eingereichte Gattung ersetzt wurden. Für den DAX als wichtigsten
Index erfolgt die Ersetzung zwei Tage, nachdem 50% der Deutsche
Börse-Aktien zum Umtausch eingereicht wurden. Für STOXX und MSCI betragen
die Schwellen 75% und mehr. Da die meisten institutionellen Investoren ihre
Aktien erst am letzten Tag der Annahmefrist zum Umtausch einreichen werden,
wird der betreffende Schwellenwert vor diesem Tag nicht erreicht, so dass
die Ersetzung erst nach dem Ende der ursprünglichen Annahmefrist erfolgen
wird. Durch die Absenkung der Annahmeschwelle kann diesem technischen
Umstand Rechnung getragen werden.

Eine entsprechende Entscheidung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht
getroffen. Am Montag, den 11. Juli 2016, werden die beteiligten Parteien
den Sachverhalt auf Basis der zu diesem Zeitpunkt bekannten Tatsachen
abschließend bewerten. Erst dann werden die zuständigen Gremien der
beteiligten Parteien eine Entscheidung darüber treffen, ob die
Mindestannahmeschwelle herabgesetzt werden wird oder nicht.

DISCLAIMER

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Kauf, Tausch oder
Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Tausch
oder Verkauf von Aktien dar, sondern enthält eine gesetzliche
Pflichtmitteilung nach dem WpÜG im Zusammenhang mit einem öffentlichen
Übernahmeangebot. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Tauschangebot
der HLDCO123 PLC an die Aktionäre der Deutsche Börse AG betreffende
Bestimmungen sind, soweit nicht durch die Änderungen des Tauschangebots
modifiziert, in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Aktionären der
Deutsche Börse AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle
sonstigen im Zusammenhang mit dem Tauschangebot stehenden Mitteilungen und
Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie
wichtige Informationen enthalten werden.

Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie
gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden
Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein
Tauschangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in denen dies
einen Verstoß nach dem jeweiligen nationalen Recht darstellen würde.

Die Aktien der HLDCO123 PLC wurden und werden nicht nach den Vorschriften
des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung oder bei
einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen
Rechtsordnung der USA registriert. Aus diesem Grund dürfen die Aktien der
HLDCO123 PLC, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, nicht in den USA sowie
anderen Rechtsordnungen angeboten oder verkauft werden, wo dies einen
Verstoß gegen nationales Recht darstellen würde.

Es findet kein öffentliches Angebot in den USA statt. Sofern die Aktien der
HLDCO123 PLC nach der Einschätzung der HLDCO123 PLC gemäß den Bestimmungen
des U.S. Securities Act von 1933 einem U.S. Aktionär weder angeboten noch
an diesen übertragen werden dürfen, erhält dieser U.S. Aktionär, der
wirksam das Tauschangebot angenommen hat, anstatt der ihm ansonsten
zustehenden Anzahl an Aktien der HLDCO123 PLC den Nettoerlös aus der
Veräußerung der entsprechenden Aktien der HLDCO123 PLC.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, können die HLDCO123 PLC oder für sie tätige
Broker außerhalb des Tauschangebots vor, während oder nach Ablauf der
Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Aktien der Deutsche Börse AG
erwerben bzw. Erwerbsvereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher
Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder
Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Aktien der Deutsche Börse AG
gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder
außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle
Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen
Rechtsordnung erforderlich ist.

Kontakt:
Deutsche Börse AG
Media Relations
Telefon: +49-(0) 69-2 11-1 15 00
E-Mail: media-relations@deutsche-boerse.com

10.07.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart,
Tradegate Exchange; Terminbörse EUREX

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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