DGAP-Adhoc: Deutsche Börse AG: Herabsetzung der Mindestannahmeschwelle des Übernahmeangebots der HLDCO123 PLC an die Aktionäre der Deutsche Börse AG von 75% auf 60%

Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen

11.07.2016 13:56

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG, IM GANZEN ODER IN TEILEN, IN
ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER SONSTIGER STAATEN,
IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG GESETZLICHEN VERBOTEN
UNTERLIEGEN WÜRDEN

Deutsche Börse AG: Herabsetzung der Mindestannahmeschwelle des
Übernahmeangebots der HLDCO123 PLC an die Aktionäre der Deutsche Börse AG
von 75% auf 60%

HLDCO123 PLC, London, Vereinigtes Königreich hat am 1. Juni 2016 die
Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in
Form eines Tauschangebotes (das „Tauschangebot“) an die Aktionäre der
Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main, zum Erwerb sämtlicher auf den Namen
lautender Stückaktien der Deutsche Börse AG veröffentlicht.

Das Tauschangebot und die durch die Annahme des Tauschangebots zustande
kommenden Verträge stehen unter verschiedenen, in der Angebotsunterlage
näher beschriebenen Vollzugsbedingungen, unter anderem einer
Mindestannahmeschwelle von 75% der Aktien der Deutsche Börse AG. HLDCO123
PLC hat beschlossen, diese Mindestannahmeschwelle auf 60% herabzusetzen und
beabsichtigt diese Angebotsänderung am heutigen Tage u.a. im Internet unter
http://www.mergerdocuments-db-lseg.com zu veröffentlichen.

Auf Grund dieser Änderung des Tauschangebots wird sich die Annahmefrist des
Tauschangebots um zwei Wochen verlängern. Aktionäre der Deutsche Börse AG
können das Tauschangebot daher noch bis zum 26. Juli 2016, 24:00 Uhr
(Mitteleuropäische Sommerzeit) annehmen.

DISCLAIMER

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Kauf, Tausch oder
Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Tausch
oder Verkauf von Aktien dar, sondern enthält eine gesetzliche
Pflichtmitteilung nach dem WpÜG im Zusammenhang mit einem öffentlichen
Übernahmeangebot. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Tauschangebot
der HLDCO123 PLC an die Aktionäre der Deutsche Börse AG betreffende
Bestimmungen sind, soweit nicht durch die Änderungen des Tauschangebots
modifiziert, in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Aktionären der
Deutsche Börse AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle
sonstigen im Zusammenhang mit dem Tauschangebot stehenden Mitteilungen und
Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie
wichtige Informationen enthalten werden.

Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie
gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden
Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein
Tauschangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in denen dies
einen Verstoß nach dem jeweiligen nationalen Recht darstellen würde.

Die Aktien der HLDCO123 PLC wurden und werden nicht nach den Vorschriften
des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung oder bei
einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen
Rechtsordnung der USA registriert. Aus diesem Grund dürfen die Aktien der
HLDCO123 PLC, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, nicht in den USA sowie
anderen Rechtsordnungen angeboten oder verkauft werden, wo dies einen
Verstoß gegen nationales Recht darstellen würde. Es findet kein
öffentliches Angebot in den USA statt. Sofern die Aktien der HLDCO123 PLC
nach der Einschätzung der HLDCO123 PLC gemäß den Bestimmungen des U.S.
Securities Act von 1933 einem U.S. Aktionär weder angeboten noch an diesen
übertragen werden dürfen, erhält dieser U.S. Aktionär, der wirksam das
Tauschangebot angenommen hat, anstatt der ihm ansonsten zustehenden Anzahl
an Aktien der HLDCO123 PLC den Nettoerlös aus der Veräußerung der
entsprechenden Aktien der HLDCO123 PLC.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, können die HLDCO123 PLC oder für sie tätige
Broker außerhalb des Tauschangebots vor, während oder nach Ablauf der
Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Aktien der Deutsche Börse AG
erwerben bzw. Erwerbsvereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher
Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder
Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Aktien der Deutsche Börse AG
gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder
außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle
Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen
Rechtsordnung erforderlich ist.

Kontakt:
Deutsche Börse AG
Media Relations
Telefon: +49-(0) 69-2 11-1 15 00
E-Mail: media-relations@deutsche-boerse.com

11.07.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart,
Tradegate Exchange; Terminbörse EUREX

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