DGAP-Adhoc: Deutsche Börse AG: Empfohlener Zusammenschluss von Deutsche Börse AG und London Stock Exchange Group plc – Stand der Prüfung durch die Europäische Kommission und möglicher Verkauf der LCH SA durch die London Stock Exchange Group

Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen

28.09.2016 15:48

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG, IM GANZEN ODER IN TEILEN, IN
ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER SONSTIGER STAATEN,
IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG GESETZLICHEN VERBOTEN
UNTERLIEGEN WÜRDE

Deutsche Börse AG: Empfohlener Zusammenschluss von Deutsche Börse AG und
London Stock Exchange Group plc – Stand der Prüfung durch die Europäische
Kommission und möglicher Verkauf der LCH SA durch die London Stock
Exchange Group

Die Deutsche Börse AG („Deutsche Börse“) nimmt die Mitteilung der
Europäischen Kommission zur Kenntnis, in der diese die Einleitung von Phase
II des Prüfungsverfahrens im Zusammenhang mit dem empfohlenen und am 16.
März 2016 angekündigten Zusammenschluss von Deutsche Börse und London Stock
Exchange Group („LSEG“) (der „Zusammenschluss“) bekanntgibt.

LSEG hat bestätigt, dass die LSEG und die LCH Group Limited
beabsichtigen, einen möglichen Verkauf der LCH SA, der
französisch-regulierten operativen Tochtergesellschaft der LCH Group
Limited, zu evaluieren, um in der Lage zu sein, proaktiv
fusionskontrollrechtliche Bedenken der Europäischen Kommission im Hinblick
auf bestimmte Geschäftsbereiche adressieren zu können.

Ein möglicher Verkauf der LCH SA würde der Prüfung und der
Genehmigung der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit dem
Zusammenschluss sowie anderer üblicher Bedingungen unterliegen,
einschließlich entsprechender aufsichtsrechtlicher Genehmigungen. Ein
Verkauf wäre außerdem abhängig von dem erfolgreichen Vollzug des
Zusammenschlusses.

DISCLAIMER

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Kauf, Tausch oder
Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Tausch
oder Verkauf von Aktien dar. Die Bedingungen und weitere das Tauschangebot
der HLDCO123 PLC an die Aktionäre der Deutsche Börse AG betreffende
Bestimmungen waren, soweit nicht durch die Änderungen des Tauschangebots
modifiziert, in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt.

Die Aktien der HLDCO123 PLC wurden und werden nicht nach den Vorschriften
des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung oder bei
einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen
Rechtsordnung der USA registriert. Aus diesem Grund dürfen die Aktien der
HLDCO123 PLC, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, nicht in den USA sowie
anderen Rechtsordnungen angeboten oder verkauft werden, wo dies einen
Verstoß gegen nationales Recht darstellen würde. Es findet kein
öffentliches Angebot in den USA statt. Sofern die Aktien der HLDCO123 PLC
nach der Einschätzung der HLDCO123 PLC gemäß den Bestimmungen des U.S.
Securities Act von 1933 einem U.S. Aktionär weder angeboten noch an diesen
übertragen werden dürfen, erhält dieser U.S. Aktionär, der wirksam das
Tauschangebot angenommen hat, anstatt der ihm ansonsten zustehenden Anzahl
an Aktien der HLDCO123 PLC den Nettoerlös aus der Veräußerung der
entsprechenden Aktien der HLDCO123 PLC.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, können die HLDCO123 PLC oder für sie tätige
Broker außerhalb des Tauschangebots unmittelbar oder mittelbar Aktien der
Deutsche Börse AG erwerben bzw. Erwerbsvereinbarungen abschließen. Dies
gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares
Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Aktien der
Deutsche Börse AG gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu
Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen
erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht,
soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer
anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Diese Veröffentlichung enthält Aussagen, bei denen es sich um
„zukunftsgerichtete Aussagen“ handelt oder die als solche betrachtet werden
könnten. „Zukunftsgerichtete Aussagen“ sind naturgemäß vorausblickend und
basieren nicht auf historischen Fakten, sondern vielmehr auf aktuellen
Erwartungen und Prognosen der Geschäftsleitung von Deutsche Börse und LSEG
im Hinblick auf zukünftige Ereignisse und unterliegen damit Risiken und
Ungewissheiten, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse
erheblich von denjenigen abweichen, die durch die zukunftsgerichtete
Aussage zum Ausdruck gebracht oder impliziert wurden. Häufig, jedoch nicht
immer, können zukunftsgerichtete Aussagen durch die Verwendung von
zukunftsgerichteten Wörtern wie „plant“, „erwartet“ oder „erwartet nicht“,
„wird erwartet“, „unterliegt“, „budgetiert“, „eingeplant“, „einschätzen“,
„sagt voraus“, „beabsichtigt“, „antizipiert“ oder „antizipiert nicht“ oder
„glaubt“ bzw. an Abwandlungen solcher Wörter und Phrasen oder an Aussagen
erkannt werden, wonach bestimmte Aktionen, Ereignisse oder Ergebnisse
eintreten „können“, „könnten“, „sollten“, „würden“ oder „werden“. Obwohl
Deutsche Börse und LSEG glauben, dass die in den zukunftsgerichteten
Aussagen reflektierten Erwartungen angemessen sind, können Deutsche Börse
und LSEG nicht zusichern, dass die Erwartungen sich als richtig erweisen.
Aufgrund ihrer Art beinhalten zukunftsgerichtete Aussagen Risiken und
Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse und Umstände beziehen, die in
der Zukunft liegen. Es gibt eine Reihe von Faktoren, auf Grund derer die
tatsächlichen Ergebnisse erheblich von denjenigen abweichen können, die
durch die zukunftsgerichtete Aussage zum Ausdruck gebracht oder impliziert
wurden.

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