DGAP-Adhoc: BDT Media Automation GmbH: BDT Media Automation beschließt Wiederaufnahme des Rückkaufprogramms für Unternehmensanleihe

BDT Media Automation GmbH / Schlagwort(e): Anleihe

29.08.2016 17:30

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der
Marktmissbrauchsverordnung (MAR)

BDT Media Automation beschließt Wiederaufnahme des Rückkaufprogramms für
Unternehmensanleihe

Rottweil, 29 August 2016.

Die Geschäftsleitung der BDT Media Automation GmbH hat heute beschlossen,
das am 9. Oktober 2015 angekündigte Rückkaufprogramm der im September 2012
begebenen EUR 17,4 Mio. 8,125% Schuldverschreibungen mit Fälligkeit 2017
(ISIN: DE000A1PGQL4, WKN: A1PGQL), unter dem bisher keine Stücke zurück
erworben wurden, wieder neu aufzunehmen und von der Möglichkeit eines
Rückkaufs von Schuldverschreibungen – wie nach § 4 der Anleihebedingungen
vorgesehen – jederzeit und zu jedem Preis im Markt oder auf andere Weise
Gebrauch zu machen. Ein bestimmtes Höchstvolumen für das Rückkaufprogramm
ist nicht vorgesehen.

Die Geschäftsleitung ist der Ansicht, dass das derzeit niedrige Kursniveau
der Schuldverschreibungen eine wirtschaftlich sinnvolle Gelegenheit zum
Rückkauf bietet. Das Rückkaufprogramm soll der Gesellschaft erneut die
notwendige Flexibilität bieten, um bis zum Ende der Laufzeit der
Teilschuldverschreibungen günstige Gelegenheiten für Rückkäufe von
Teilschuldverschreibungen zu nutzen, sofern und soweit der Gesellschaft
liquide Mittel zum Rückerwerb zur Verfügung stehen und ein Rückerwerb aus
Sicht der Gesellschaft wirtschaftlich sinnvoll erscheint.

Der Rückkauf der eigenen Schuldverschreibungen soll sowohl über die
Frankfurter Wertpapierbörse als auch außerhalb der Börse (OTC) erfolgen und
kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und
wieder aufgenommen werden. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, wird in diesem
Fall eine erneute Mitteilung erfolgen. Die Gesellschaft behält sich vor,
erworbene Schuldverschreibungen wieder zu veräußern.

Die Gesellschaft wird im Rahmen von Geschäften über die Börse die nach Art.
5 der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch sowie der Delegierten Verordnung
(EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch
technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und
Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen geltenden
Mitteilungspflichten, Handelsbedingungen und Handelsbeschränkungen
berücksichtigen.

Mit der Abwicklung des Rückkaufprogramms soll eine Bank betraut werden.

Zur BDT-Gruppe:
Als weltweit tätiges Technologieunternehmen und OEM-Partner entwickelt und
produziert die BDT Media Automation GmbH Datenspeicherlösungen zum Sichern
und Archivieren von großen Datenvolumen sowie Papier- und
Medienhandhabungs-Applikationen für Druckersysteme zum Zuführen oder
Ablegen von Papier und anderen Medien. Knapp 35 derzeit gültige Patente,
die zum Teil weltweit Gültigkeit haben, und jahrelange Partnerschaften mit
den führenden IT- und Bürotechnik-Anbietern belegen den Erfolg und die
Innovationskraft des Unternehmens. Vor 49 Jahren gegründet, beschäftigt die
BDT-Gruppe heute insgesamt rund 400 Mitarbeiter am Hauptsitz in Rottweil
sowie an Entwicklungs-, Fertigungs- und Servicestandorten in Deutschland,
den USA, Mexiko, China und Singapur.
>> www.bdt.de

Kontakt Unternehmen:
BDT Media Automation GmbH /// Cornelia Vollmer /// Communications ///
Phone: +49 (741) 248-246 /// E-Mail: pr@bdt.de

29.08.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: BDT Media Automation GmbH
Saline 29
78628 Rottweil
Deutschland
Telefon: +49 (0) 7426 / 248-01
Fax: +49 (0) 7426 / 248-224
E-Mail: info@bdt.de
Internet: www.bdt.de
ISIN: DE000A1PGQL4
WKN: A1PGQL
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover; Open
Market in Frankfurt (Entry Standard)

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