DGAP-Adhoc: Abstimmung ohne Versammlung nicht beschlussfähig / zweite Gläubigerversammlung am 1. Juni 2017

DGAP-Ad-hoc: Rickmers Holding AG / Schlagwort(e): Anleihe

Abstimmung ohne Versammlung nicht beschlussfähig / zweite Gläubigerversammlung am 1. Juni 2017

11.05.2017 / 13:58 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.

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11. Mai 2017

Veröffentlichung einer Insiderinformation
gemäß Artikel 17 MAR
 

Abstimmung ohne Versammlung nicht beschlussfähig / zweite Gläubiger-versammlung am 1. Juni 2017
 

Die im Zeitraum 8. Mai 2017, 00:00 Uhr – 10. Mai 2017, 24:00 Uhr abgehaltene Abstimmung ohne Versammlung der Anleihegläubiger der Rickmers Holding AG betreffend die EUR 275 Mio. 8,875% Schuldverschreibungen 2013/18 (ISIN: DE000A1TNA39 / WKN: A1TNA3), eingeteilt in 275.000 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Schuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00 („Rickmers-Anleihe“), hat das erforderliche Quorum von mindestens der Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen nicht erreicht. Insgesamt nahmen an der Abstimmung Anleihegläubiger teil, die Schuldverschreibungen im Volumen von EUR 47,763 Mio. vertreten. Dies entspricht 17,37% des ausstehenden Anleihekapitals, wodurch die Beschlussfähigkeit der Gläubigerabstimmung nicht gegeben ist, auch wenn die Mehrheit des teilnehmenden Anleihevolumens dem vorgeschlagenen Restrukturierungskonzept zugestimmt hat.

Aus diesem Grund wird die Rickmers Holding AG alle Anleihegläubiger letztmalig auffordern, im Rahmen einer sog. zweiten Anleihegläubigerversammlung in Form einer Präsenzveranstaltung am 1. Juni 2017 für das Restrukturierungskonzept zu stimmen. Hierzu wird die Rickmers Holding AG die Anleihegläubiger am 12. Mai 2017 einladen. In der zweiten Anleihegläubigerversammlung sollen die Beschlussvorschläge der Rickmers Holding AG zur Bestellung eines gemeinsamen Vertreters sowie zu dessen Ermächtigung zur finalen Verhandlung und Umsetzung des Restrukturierungskonzepts für die Rickmers-Anleihe erneut zur Abstimmung gestellt werden.

Die zweite Gläubigerversammlung wird einen Beschluss über die Ermächtigung des gemeinsamen Vertreters nur wirksam fassen können, wenn die Anwesenden mindestens 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten. Sollte dieses Quorum nicht erreicht werden oder sollten die Anleihegläubiger dem vorgeschlagenen Restrukturierungskonzept nicht mit einer qualifizierten Mehrheit (75% der teilnehmenden Stimmrechte) zustimmen, würde die Sanierung voraussichtlich scheitern und die positive Fortführungsprognose der Rickmers Holding AG würde voraussichtlich entfallen.

Weitere Informationen und Abstimmungsunterlagen für die zweite Gläubigerversammlung sind auf der Homepage der Rickmers Holding AG (http://www.rickmers.com) unter Investor Relations / Rickmers Anleihe ab dem 12. Mai 2017, 16:00 Uhr abrufbar.
 

Kontakt:
Rickmers Holding AG
Sabina Pech
Senior Vice President
Corporate Communications & Investor Relations
Tel.: +49 40 389 177 0
E-mail: info@rickmers.com


Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Über die Rickmers Gruppe
Die Rickmers Gruppe ist ein international Anbieter von Dienstleistungen für die Schifffahrtsindustrie und Schiffseigentümer mit Sitz in Hamburg. Im Geschäftsbereich Maritime Assets ist die Rickmers Gruppe als Asset Manager für ihre eigenen Schiffe und Schiffe Dritter tätig, arrangiert und koordiniert Schiffsprojekte, organisiert Finanzierungen und erwirbt, verchartert und verkauft Schiffe. Im Geschäftsbereich Maritime Services erbringt die Rickmers Gruppe Dienstleistungen im Schiffsmanagement für die eigenen Schiffe der Rickmers Gruppe und für Schiffe Dritter, zu denen technisches und operatives Management, Crewing, Neubauüberwachung, Beratungsleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Versicherungen gehören.

Presseanfragen:

Kirchhoff Consult AG
Jens Hecht
T: +49 (0)40 60 91 86 0
F: +49 (0)40 60 91 86 60
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Die in dieser Veröffentlichung gemachten Angaben dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen kein Angebot für zum Verkauf stehende Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (Securities Act) oder bei irgendeiner sonstigen Wertpapier-Regulierungsbehörde irgendeines anderen Staates der Vereinigten Staaten von Amerika registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden, außer gemäß einer Ausnahme von den Registrierungsanforderungen des Securities Act und jedweden anderen anwendbaren Wertpapiergesetzen irgendeines Staates oder einer Jurisdiktion der Vereinigten Staaten von Amerika. Es wird kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika geben.

Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen stellen kein Verkaufsangebot von Wertpapieren in irgendeiner Jurisdiktion dar, in der ein solches Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf unrechtmäßig wäre. Es wird kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in irgendeinem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums geben.


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