Leinen los für Rickmers: Destination Sanierungshafen oder Insolvenz!

One Square Advisory Services GmbH: Rickmers Holding AG (WKN: A1TNA3 / ISIN: DE000A1TNA39) - Bericht zum Berichtstermin sowie Stellungnahme des Sachwalters gegen Nachweis der Gläubigerstellung verfügbar
Foto @ Rickmers Holding AG

Kritik und Unverständnis
Anlegerschützer kritisierten nach der Planvorlage, dass die Anleihegläubiger damit de facto einem Schuldenschnitt in noch unbekannter Höhe zustimmen würden, ohne zu wissen, wie hoch eine mögliche Recovery letztendlich ausfallen könnte. Denn die Bondholder sollen primär aus dem der Höhe nach noch nicht bezifferbaren Verkaufserlös für die neuen Aktien bedient werden, der aber wiederum den „Nominalwert der gesamten Anleiheforderung voraussichtlich nicht erreichen“ wird.

Für Irritation sorgte außerdem der Umstand, dass ein möglicher Neuinvestor Rickmers neben dem zu zahlenden Kaufpreis außerdem eine Summe von bis zu 54 Mio. USD überweisen soll, die allein für gestundete Zins- und Tilgungsbeiträge der HSH verwendet werden soll. In der Einladung zur 1. AGV wurde der Betrag als „vorab“ abzuführende Summe für vorherige Sanierungsbemühungen der HSH deklariert. Sanierungsexperten befürchteten, dass nach dieser vorrangigen Zahlung kaum ein Überschuss zur Befriedigung der Bondholder übrig bleiben dürfte – u.a. wegen der modifizierten Negativverpflichtung, die sich sodann ausschließlich auf die LuxCo beschränkt und nicht mehr auf den Rickmers-Konzern und seine Tochtergesellschaften. Diese könnten in einem weiterhin angespannten Schiffsmarkt gezwungen sein, zusätzliche Schulden aufzunehmen, was den Wert der Aktienbeteiligung für die Bondholder zusätzlich schmälern bzw. verwässern könnte.

Rickmers steuert gegen
Sowohl in der Einladung zur 2ten AGV als auch in den umfangreichen Q&As ist jetzt von „zusätzlich zur Zahlung des Kaufpreises“ die Rede – also: Im Fall eines Erwerbs wird zusätzlich zur Zahlung des Kaufpreises für die Aktien an die LuxCo der Rickmers Holding ein Betrag über bis zu 54,1 Mio. USD „oder mit Zustimmung der HSH ein niedrigerer Betrag“ zur Verfügung gestellt. Es handelt sich bei dem Betrag also nicht um einen Teil des Kaufpreises, sondern um „eine separate und zusätzliche Leistung des Investors“. Die Liquiditätszufuhr könnte etwa in Form eines (nachrangigen) Darlehens erfolgen, wodurch sichergestellt werden soll, dass der Investor direkt mit entschuldender Wirkung ein sein Investitionsobjekt leistet.

151202_header_bussegm_webDennoch dürfte ein zusätzlicher Liquiditätszuschuss den Deal aus Investorensicht mitunter komplexer, teurer und somit möglicherweise insgesamt unattraktiver machen. Das vom Investor dabei einzugehende Risiko dürfte er sich rückvergüten lassen. Dem hält die als Kandidat für das Amt des gemeinsamen Vertreters (gAV) vorgeschlagene Raschke von Knobelsdorff Heiser Dienstleistungs GmbH jedoch entgegen, dass der von HSH geforderte Liquiditätszuschuss bei entsprechend seriösem Kaufangebot ggf. schrittweise herabgesetzt oder nötigenfalls sogar komplett gestrichen werden könnte. Parallel wird dem gAV zugleich ein Veto-Recht eingeräumt, um dadurch einen angestrebten Aktienverkauf, der nicht im Sinne der Bondholder gestaltet ist, zu versagen bzw. einzelne Vertragsinhalte neu zu verhandeln.