SdK: Pentracor-Anleihegläubiger sollten Interessen bündeln

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Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ruft Anleiheinhaber der Pentracor GmbH zur Interessensbündelung auf. Hintergrund ist die Mitteilung des Medizinproduktherstellers, wonach das Unternehmen einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht in Neuruppin stellen wird.

Zur Begründung verwies die Pentracor GmbH letzte Woche auf die unbefriedigende Absatz- wie Umsatzsituation wegen noch strittiger Kostenerstattungen durch die Krankenkassen für die Therapie der CRP-Apherese. Aussichtsreich geführte Verhandlungen mit Kapitalgebern hätten sich laut Unternehmensangaben zuletzt noch nicht ausreichend konkretisiert, um bereits den zum Fortbetrieb notwendigen Mittelzufluss abzusichern. Pentracor habe sich daher für eine Sanierung und Restrukturierung in einem Insolvenzverfahren entschieden.

Im Feuer steht damit auch die im Mai 2020 emittierte 8,5%-Wandelanleihe 2020/25 (ISIN: DE000 A289XB 9) über 15 Mio. EUR. Die Anleihe ist unbesichert und nicht nachrangig.

Die SdK rät betroffenen Bondholdern, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können.

Betroffenen Anlegern bietet die SdK an, sich unter www.sdk.org/pentracor für einen kostenlosen Newsletter zu registrieren, über den die SdK die Anleiheinhaber über die weiteren Entwicklungen informieren wird. Die SdK bietet allen betroffenen Anleiheinhabern ferner an, diese kostenlos auf kommenden Anleihegläubigerversammlungen und Gläubigerversammlungen zu vertreten.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

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