Metalcorp vor klarer Beschlussfähigkeit auf 2ter AGV am Freitag

Die Metalcorp Group verzeichnet insgesamt 42,8% der ausstehenden Schuldverschreibungen 2017/22 als frist- und formgerecht zur 2ten AGV am Freitag angemeldet.

Damit sei das für die Beschlussfähigkeit der 2ten Gläubigerversammlung erforderliche Quorum von mindestens 25% mehr als auskömmlich gesichert.

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. hatte am 15. November 2022 einen mit der Metalcorp Group inhaltlich abgestimmten Gegenantrag gestellt.

Carlos Leite, CEO der Metalcorp Group, zu den Gegenanträgen:Wir empfehlen den Inhabern der Anleihe 2017/22, allen neuen Beschlussvorschlägen der SdK zuzustimmen. Wie von uns angekündigt, haben wir im Dialog mit wichtigen Anlegergruppen daran gearbeitet, einen Weg zu finden, der allen Seiten die Perspektive sichert, die Erfolgsgeschichte des Unternehmens fortzuschreiben und die Anlegerinteressen vollumfänglich bedient. Wir sind uns sicher, dass wir mit den neuen Beschlussvorschlägen einen ganz wichtigen Schritt erreicht haben. Deshalb gehen wir angesichts des uns bisher vorliegenden Stands der Weisungen an den Stimmrechtsvertreter sowie der Indikationen von Vertretern größerer Anlegergruppen, die zur 2. Gläubigerversammlung angemeldet sind, von einer breiten Zustimmung am 18. November 2022 zu den mit uns abgestimmten Vorschlägen der SdK aus.“

So schlug die SdK eine Gleichbehandlungspflicht mit den Inhabern der Anleihe 2021/26 vor und wollte im Wege der Klarstellung die bereits gewährte Sicherheit in Form der Anteile an der Emittentin in die Anleihebedingungen aufnehmen. Die Vorschläge wurden ergänzt durch Kündigungsrechte im Falle der Zuwiderhandlung.

CEO Carlos Leite

Der Gegenantrag sowie weitere Informationen zur 2ten Gläubigerversammlung können auf der Unternehmenswebseite abgerufen werden: https://metalcorpgroup.com/glaubigerabstimmung_anleihe/

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