Deutsche Lichtmiete : KFM unterstützt Prof. Dr. Schwintowski als gV

Neben One Square Advisors gibt es bei der Lichtmiete auch eine alternative Kandidatur: Prof. Dr. Schwintowski habe sich bereit erklärt, als gemeinsamer Vertreter (gV) für alle Gläubiger der Deutschen Lichtmiete zu kandidieren.

Nach einer gemeinsamen Besprechung mit Anleihen-Gläubigern der Deutschen Lichtmiete AG, die mit rund 80 Mio. EUR in den Anleihen investiert sind, hat sich Prof. Dr. Schwintowski bereit erklärt, als gemeinsamer Vertreter für alle Gläubiger zu kandidieren.

Am 24. und 25. Mai finden die Gläubigerversammlungen zur Bestellung eines gemeinsamen Vertreters in Hude – Auf dem Hof Urban, Raiffeisenstraße 1, 27798 Hude – statt.

Gemäß dem vorliegenden Zeitplan sollen

am 24. Mai um 1000 Uhr für die EnergieEffizienzAnleihe 2018/23 (A2NB9P),
am 24. Mai um 1430 Uhr für die EnergieEffizienzAnleihe 2019/25 (A2TSCP) und
am 25. Mai um 1000 Uhr für die EnergieEffizienzAnleihe 2021/27 (A3H2UH)

der gemeinsame Vertreter der Anleihen gewählt werden.

Die Wahl des gemeinsamen Vertreters ist für die rechtliche Vertretung der Anleihen-Gläubiger im Insolvenzverfahren der Deutschen Lichtmiete AG von großer Bedeutung. Es kommt besonders darauf an, dass die Sicherungsrechte aus den Anleihen, mit dem die Rückzahlungsansprüche für die Anleihegläubiger gesichert werden, im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.

Anleger, die nicht an den Gläubigerversammlungen teilnehmen können, haben die Möglichkeit, sich vertreten zu lassen. Anleger können eine Vollmacht zur Vertretung ihres Wahlrechts für Prof. Dr. Schwintowski als gemeinsamer Vertreter an die

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstraße 7b – 80831 München
Ansprechpartner Herr Bauer oder Herr Kienle
Tel.: 089 20 20 8460
E-Mail: kienle@sdk.org

oder an die

mzs Rechtsanwälte
vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB
Goethestr. 8-10; D-40237 Düsseldorf
Ansprechpartner Herr Dr. Meschede
Tel.: 0211 69 002-0
E-Mail: lichtmiete@mzs-recht.de
richten.

„Wir begrüßen die Kandidatur von Herrn Prof. Dr. Schwintowski als gemeinsamer Vertreter aller Anleihen. Mit Prof. Dr. Schwintowski steht ein höchst kompetenter und erfahrener Rechtswissenschaftler zur Verfügung, der insbesondere im Bank- und Kapitalmarkrecht seit Jahren für die Schutzinteressen der privaten und institutioneller Anleger eintritt“, erläutert Hans-Jürgen Friedrich, Vorstand der KFM Deutsche Mittelstand AG, die Kandidatur.

„Prof. Schwintowski wird zudem von anderen in der Wissenschaft und Praxis ausgewiesenen Fachleuten aus dem Insolvenzrecht und dem Strafrecht unterstützt, um den Sachverhalt, der zur Insolvenz der Deutschen Lichtmiete führte, lückenlos aufzuklären. Damit steht ein Team aus hochkarätigen Fachleuten zur Verfügung, mit welchem die Chancen steigen, dass das im Grunde genau in die Zeit passende Geschäftsmodell der Deutschen Lichtmiete AG fortgeführt werden kann und die Gläubiger davon profitieren. Nicht die Zerschlagung und Veräußerung des Geschäftsbetriebs, sondern eine Fortführung wäre nach jetzigem Stand also der Idealfall für die Gläubiger. Energieeffiziente Systeme, wie sie von der Deutschen Lichtmiete angeboten werden, sind vor dem Hintergrund der benötigten Energieeinsparungen das Gebot der Stunde“.

Prof. Dr. Schwintowski

Seit 1993 hat er einen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Wirtschaftsrecht sowie Europarecht an der Humboldt-Universität zu Berlin. Prof. Dr. Schwintowski war Sachverständiger in verschiedenen Gesetzgebungsverfahren, unter anderem zum Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz und zum Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen. Er ist geschäftsführender Mitherausgeber der Zeitschrift für Neues Energierecht (ZNER), Herausgeber der Zeitschrift des Instituts für Energie- und Wettbewerbsrecht in der Kommunalen Wirtschaft e.V. (EWeRK) und Mitherausgeber der Zeitschrift Verbraucher und Recht (VuR).