Ekosem-Agrar: e.Anleihe begrüßt Gegenantrag für AGV

Der gemeinsame Vertreter e.Anleihe GmbH der Anleihe Ekosem 2019/24 hat den Gegenantrag des Gläubigerbeirats formell gut geheißen.

Als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der Ekosem-Agrar Anleihe 2019/24 (DE000 A2YNR0 8) und als designierter gemeinsamer Vertreter der Ekosem-Agrar Anleihe 2012/22 (DE000 A1R0RZ 5) begrüßt die e.Anleihe GmbH den Gegenantrag des Gläubigerbeirats: „Die Emittentin kommt den Anleihegläubigern ein gutes Stück entgegen“ fasst Geschäftsführer Christoph Chardon den mit der Emittentin abgestimmten Gegenantrag des Gläubigerbeirats zusammen.

Die e.Anleihe GmbH verweist darauf, dass nunmehr die gesamten entgangenen Zinsen auf den zu reduzierenden Zins von 2,5% p.a. am Laufzeitende zusätzlich zum nominalen Rückzahlungsbeitrag mit ausgezahlt werden sollen.

Durch die um jeweils fünf Jahre verlängerte Laufzeit der Anleihen erhält die Emittentin die Möglichkeit, ihren Geschäftsbetrieb neu zu ordnen, um so die Vermögenswerte für die Anleihegläubiger zu erhalten und zu sichern. Sollte die Emittentin diesen Zeitraum nicht vollständig in Anspruch nehmen und vor dem verlängerten Fälligkeitszeitraum zurückzahlen können, dann reduziert sich der Rückzahlungsbetrag auf die entgangenen Zinsen gestaffelt über drei Jahre.

Ekosem ist an zahlreichen Standorten in Russland akiv

Der Gegenantrag sieht ebenfalls vor, den Rangrücktritt der Anleihegläubiger auf den Zinssatz von 2,5% p.a. in eine Stundungsmöglichkeit durch das Unternehmen umzuwandeln. Der Gemeinsame Vertreter und die Mitglieder des Beirats müssen hierzu jeweils konsultiert werden.* Fußnote

„Insbesondere ist es gelungen, den strittigen Punkt zu einem Kontrollwechsel bei einem nicht auszuschließenden Verkauf der Anteile an den russischen operativen Gesellschaften zu entschärfen“, erläutert der Geschäftsführer der e.Anleihe GmbH. Ursprünglich hatte die Emittentin vorgeschlagen, die Anleihegläubiger sollten in diesem Fall auf ihre vorzeitige Rückzahlungsoption verzichten. Der Gegenantrag des Gläubigerbeirats sieht nunmehr vor, das Quorum für die rechtswirksame Kündigung bei einem Kontrollwechsel auf mindestens 51% zu erhöhen. „Sollte es zu der Frage eines Kontrollwechsels kommen, so entscheidet die Mehrheit der Anleihegläubiger, wie dann konkret verfahren werden soll“, so Chardon.

Weitere virtuelle Informations- und Diskussionsveranstaltung der e.Anleihe GmbH am 17. Mai

Für Dienstag, 17. Mai, lädt die e.Anleihe GmbH ab 1100 Uhr zu einer weiteren Informations- und Diskussionsveranstaltung der Anleihegläubiger ein.

Über Vollmachten Beschlussfähigkeit ermöglichen

Chardon erinnert alle Anleihegläubiger daran, in deren wohlverstandenen eigenen Interesse ihre Interessen über Vollmachten wahrzunehmen.

Anleihegläubiger, die bei den weiteren Versammlungen der Anleihegläubiger am 30. und am 31. Mai 2022 in Sinsheim nicht selbst anwesend sein können und sich nicht durch die Emittentin unmittelbar vertreten lassen wollen, können den Vorstandsvorsitzenden der KFM Deutsche Mittelstand AG, Hans-Jürgen Friedrich, unentgeltlich bevollmächtigen.

Darüber hinaus stehe Rechtsanwalt Markus Kienle, Vorstandsmitglied der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., insbesondere für private Anleihegläubiger für eine kostenlose Ausübung ihrer Stimmrechte zur Verfügung.

Anleihegläubiger, die Hans-Jürgen Friedrich unentgeltlich für die Abstimmungen auf den Versammlungen am 30. und 31. Mai 2022 bevollmächtigen wollen, können ordnungsgemäß vorbereitete Vordrucke kurzfristig über die e.Anleihe GmbH als gemeinsamen Vertreter unter der E-Mail-Adresse ekosem@elsaesser.co abrufen. Anleihegläubiger, die den Vertreter der SdK bevollmächtigen wollen, können sich das Vollmachtsformular für die Gläubigerversammlungen unter https://sdk.org/leistungen/glaeubigervertretung/ekosem-agrar-ag/ herunterladen.

*) Falls Ekosem-Agrar die fälligen Zinsen aufgrund der Sanktionsmaßnahmen nicht aus Russland herausbekommt und zum Stichpunkt begleichen kann, so bedeutet dies keine Zahlungsunfähigkeit / Insolvenz – die Zinsen werden auf den dann nächstmöglichen Zinstermin geschoben, also gestundet. Eine Stundung ist konsensfähiger als ein Rangrücktritt, wie er ursprünglich formuliert war.

Link zur Einladung zu der weiteren Informations- und Diskussionsveranstaltung der e.Anleihe GmbH als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der Ekosem-Agrar Anleihe 2019/24 (DE000 A2YNR0 8) und als designierter gemeinsamer Vertreter der Ekosem-Agrar Anleihe 2012/22 (DE000 A1R0RZ 5) am Dienstag, 17. Mai 2022, um 11:00 Uhr:

Teilnehmer-Link (Videostream mit Folien): https://www.webcast-eqs.com/ekosemagrar20220517

Einwahlnummern für Teilnehmer
DE: +4969201744220
UK: +442030092470
PIN: 73601705#

Ansprechpartner für die Anleihegläubiger:
e.Anleihe GmbH

+49 (0) 711 184 2923 – 1
ekosem@elsaesser.co