Das Aus für die Lichtmiete: Insolvenzantrag pünktlich zum Jahreswechsel

Bisher waren es nur Vorwürfe im Zuge der Durchsuchungsaktion der StAnw Oldenburg, jetzt ist es traurige Gewissheit: Die Deutsche Lichtmiete hat am 30.12. einen Insolvenzantrag gestellt.

Das zumindest habe Vorstand Alexander Hahn in einem Brief an Mitarbeiter verkündet (Quelle: Handelsblatt). Der Vorstand der Deutsche Lichtmiete (DLM) moniert, dass die Staatsanwaltschaft Anfang Dezember alle Konten gesperrt habe, wodurch das Unternehmen paralysiert sei – mithin zahlungsunfähig.

Der Vorwurf der StAnw lautet bekanntlich auf Verdacht des gemeinschaftlichen Betrugs, bis dato namenlos. Das Investorenmodell sei nicht tragfähig sowie ungeeignet, um Forderungen der zahlreichen vor allem Kleinanleger zu bedienen. Ein weniger schöner Fachbegriff in diesem Metier ist ‚Schneeballsystem‘ in diesem Zusammenhang – doch das müsste die StAnw natürlich erst noch nachweisen.

Das Handelsblatt zitiert ausstehende Investorengelder von rund 200 Mio. EUR, BondGuide weiß indes lediglich von vier Anleihen im Volumen von in der Summe ca. 140 Mio. EUR. Diese Summe nennt auch die Website DieBewertung.de. Möglicherweise gibt es noch Genussscheine oder andere Anlagevehikel.

Wichtige Punkte müssen jetzt geklärt werden, u.a. wer und wie die Investoreninteressen vertritt. Ferner muss die Staatsanwaltschaft prüfen und nachweisen, ob es sich bei der DLM um ein Schneeballsystem gehandelt hat. Darüber hinaus muss sich die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft FTSP Frisia-Treuhand Fragen gefallen lassen, wie aktuell auch EY bei den Nachwehen der Pleite von Wirecard.

Problematisch dürfte werden, falls den vier namentlich nicht Genannten tatsächlich Betrug nachgewiesen werden könnte – dann nämlich springen die Versicherungen nicht ein. Besser für die Haftung dürfte sein, wenn es sich bei der DLM lediglich um unvorteilhafte Unternehmensführung, nicht aber Betrug handelt.

Fotos: @Deutsche Lichtmiete