Eyemaxx scheint Insolvenzverfahren in Österreich von langer Hand vorbereitet zu haben

Eyemaxx Real Estate baut auf seinen Insolvenzantrag in Österreich. Damit erhöht sich die Dringlichkeit für Anleger, sich einem Fremdinsolvenzantrag in Deutschland anzuschließen.

One Square Advisors zusammen mit der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek hatten zum Casus Eyemaxx vergangenen Woche eine frei zugängliche TelKo abgehalten, auf der die weiteren Schritte erörtert wurden. Im Folgenden eine kleine Zusammenfassung, die offizielle Version finden Sie unter diesem Link.

Dazu können sich Anleihegläubiger weiterhin per eMail unter eyemaxx@onesquareadvisors.com oder telefonisch unter 089 – 15 98 98 0 registrieren.

Aufgrund der zuletzt dramatischen Entwicklung waren Anleihegläubiger aus allen drei von der Eyemaxx Real Estate AG emittierten Anleihen an One Square mit der Bitte herangetreten, die Vertretung der Anleihegläubiger der Eyemaxx Real Estate AG zu organisieren.

In Abstimmung mit wesentlichen Anleihegläubigern hatten One Square und Heuking Kühn Lüer Wojtek den Kontakt mit der Eyemaxx Real Estate AG gesucht, um eine außergerichtliche Lösung zu finden. Leider hatten diese Bemühungen keinen Erfolg, die Eyemaxx Real Estate AG habe für einen konstruktiven Dialog nicht zur Verfügung gestanden.

Wie im Vorfeld vermutet und wie sich inzwischen bestätigt hat, plante die Eyemaxx Real Estate AG einen Insolvenzantrag in Österreich. Zudem hat die Eyemaxx Real Estate AG Herrn RA Dirk Eichelbaum als Generalbevollmächtigten in Deutschland bestellt. Eichelbaum ist ein erfahrener Fachanwalt für Insolvenzrecht mit zahlreichen Referenzen, der ehemals bei der Düsseldorfer Kanzlei Buchalik Brömmekamp tätig war und heute selbständig ist.

Das Unternehmen bietet seinen Gläubigern eine Sanierungsplanquote von 20%, zahlbar innerhalb von drei Jahren, an. Dies entspricht der gesetzlichen Mindestquote nach österreichischem Insolvenzrecht.

Ferner sieht der Sanierungsplan nach österreichischem Recht vor:

– Der Eigentümer führt das Unternehmen fort
– Die Eigentumsverhältnisse ändern sich nicht
Anleihegläubiger werden mit 20% ihrer Forderungen abgefunden und müssen einen Verlust von 80% hinnehmen

Ein Bild aus Schönwetterzeiten

Mittels eng gesetzter Termine und Fristen sollen zeitnah Fakten geschaffen werden, so scheint es. Der enge Zeitplan deute darauf hin, dass das Verfahren seitens der Gesellschaft von langer Hand vorbereitet sei und ein Sanierungsplan, der die Gläubiger mit einer Quote von 20% abfinden soll, erarbeitet wurde.

Daher ist für die Anleihegläubiger Eile geboten, sich zu organisieren und eine starke Vertretung im Insolvenzverfahren zu etablieren. One Square und Heuking Kühn haben sich bereit erklärt, die Vertretung der Anleihegläubiger zu organisieren und im Insolvenzverfahren zu übernehmen.

One Square hat bereits am 02. November beim Amtsgericht in Aschaffenburg [dem offiziellen Firmensitz von Eyemaxx] gegen die Eyemaxx Real Estate AG einen Fremdinsolvenzantrag, hilfsweise einen Antrag auf Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens gestellt. Sofern das Gericht in Aschaffenburg ein solches Sekundärinsolvenzverfahren eröffnet, würden die sich in Deutschland befindlichen Assets der Eyemaxx Real Estate AG auch in Deutschland verwertet und somit nicht unter den in Österreich vorgelegten Sanierungsplan fallen.

Es ist dringend geboten, dass Anleihegläubiger ihre Rechte wahrnehmen. Je breiter die Basis ist, desto stärker wird die Position der Anleihegläubiger. Schließen Sie sich daher bitte dem Fremdinsolvenzantrag sowie dem Einberufungsverlangen an.

One Square und Heuking Kühn stehen für die Vertretung der Anleihegläubiger sowohl als gemeinsamer Vertreter als auch auf Basis von Einzelvollmachten zur Verfügung. Den einzelnen Anleihegläubigern entstehen für die Vertretung durch One Square und Heuking Kühn keine zusätzlichen Kosten. Eine eventuelle Vergütung erfolgt im Rahmen des Insolvenzverfahrens.