VEDES kündigt wie geplant Anleihe 2017/22 hälftig

Die VEDES AG reduziert wie avisiert den ausstehenden Nennbetrag der Anleihe 2017/22 auf die Hälfte, namentlich 12,5 Mio. EUR.

Die Anleihe wurde 2017 ursprünglich im Gesamtvolumen von 25 Mio. EUR emittiert und im September 2021 durch ein freiwilliges, öffentliches Rückerwerbsangebot um 4,5 Mio. Euro reduziert.

Weitere ca. 8,0 Mio. EUR werden daher wie geplant teilgekündigt. Die Teil-Kündigung wird durch Herabsetzung des Nennbetrags der Schuldverschreibungen von 1.000 EUR je Schuldverschreibung auf rund 609,07 EUR je Schuldverschreibung umgesetzt.

Anleihegläubiger erhalten am 17. November für die gekündigten Schuldverschreibungen einen vorzeitigen Rückzahlungsbetrag gemäß § 4 (3) der Anleihebedingungen in Höhe von 100,5% des Nennbetrags der gekündigten Schuldverschreibungen zuzüglich der bis zum 17. November (ausschließlich) auf den Nennbetrag aufgelaufenen Zinsen.

Die Teil-Kündigung der Schuldverschreibungen werde am 15. Oktober gemäß § 13 (a) der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen auf der Internetseite des Unternehmens unter www.anleihe.vedes.com und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Diese junge Investorin scheint zufrieden

Anleihegläubiger müssen hinsichtlich der Teil-Kündigung und Rückzahlung der Schuldverschreibungen nichts veranlassen. Die Schuldverschreibungen sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist, so dass die Gutschriften automatisch über die Clearstream Banking AG und die hieran angeschlossenen depotführenden Kreditinstitute erfolgen.