DGAP-News: DIC Asset AG emittiert ersten Green Bond in Höhe von 400 Mio. Euro – weiterer Baustein zur Wachstumsfinanzierung

DGAP-News: DIC Asset AG

/ Schlagwort(e): Anleihe

DIC Asset AG emittiert ersten Green Bond in Höhe von 400 Mio. Euro – weiterer Baustein zur Wachstumsfinanzierung

15.09.2021 / 18:45

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE.

Presseinformation

DIC Asset AG emittiert ersten Green Bond in Höhe von 400 Mio. Euro – weiterer Baustein zur Wachstumsfinanzierung

  • Grüne Anleihe mit einer Laufzeit von 5 Jahren und einem Zinssatz von 2,25%
  • Orderbuch deutlich überzeichnet
  • Rating der Anleihe durch S&P auf Corporate-Level der DIC (BB+)
  • Mittelverwendung für Green Buildings
  • Weitere Diversifizierung der Finanzstruktur und höhere Flexibilität bei Finanzierung des weiteren Portfolio-Wachstums

Frankfurt am Main, 15. September 2021. Die DIC Asset AG („DIC“), ISIN: DE000A1X3XX4, eines der führenden deutschen börsennotierten Immobilienunternehmen, hat heute erstmals in der Unternehmensgeschichte eine unbesicherte und festverzinsliche grüne Unternehmensanleihe („Green Bond“) in einem Gesamtnennbetrag von 400.000.000,00 Euro und mit einer Laufzeit von 5 Jahren (bis September 2026) begeben. Der Kupon der Anleihe liegt bei 2,25%. Die Anleihe wurde erfolgreich bei institutionellen Kapitalmarktanlegern in Europa vermarktet, wo sie auf eine hohe Nachfrage traf. Das Orderbuch war bei der Festsetzung deutlich überzeichnet, so dass ein um 100 Mio. Euro höheres Volumen als ursprünglich angekündigt erzielt werden konnte. Die Nettoemissionserlöse sind ausschließlich für die Anrechnung bestehender oder den Ankauf weiterer Green Buildings in den Eigenbestand (Commercial Portfolio) der DIC vorgesehen.

„Die Mittelverwendung für grüne Objekte steht im Einklang mit unserer Unternehmensstrategie und unserer jüngst veröffentlichten ESG-Roadmap, die einen Wachstumspfad für ein grünes Teilportfolio auf unserer Bilanz aber auch im Drittgeschäft für institutionelle Investoren vorzeichnen. Wir verfolgen den Plan, den Anteil grüner Objekte bis Ende 2023 von aktuell rund 11% des Marktwerts des Commercial Portfolios auf rund 20% zu erhöhen“, kommentiert Sonja Wärntges, die Vorstandsvorsitzende der DIC.

„Mit der heutigen Anleihe-Emission setzen wir den nächsten Meilenstein unserer Green-Finance-Erfolgsgeschichte. Die grüne Anleihe hilft uns dabei, unsere Finanzstruktur weiter zu diversifizieren und noch flexibler zu gestalten“, ergänzt Patrick Weiden, Kapitalmarkvorstand (CCMO) der DIC.

Die international renommierte Ratingagentur Standard & Poor’s („S&P“) hat für die Anleihe ein Rating auf dem Corporate-Level (BB+) der DIC vergeben. Das detaillierte Rating steht auf der Website von S&P sowie auf der Website der DIC im Investor-Relations-Bereich zur Verfügung.

Die Begebung des Green Bonds erfolgte zudem im Einklang mit dem Green Bond Framework („GBF“) der DIC, das einen Rahmen für die aktuelle und für zukünftige Anleiheemissionen mit grüner Mittelverwendung setzt. Der etablierte Anbieter von ESG-Ratings Sustainalytics hat in einer unabhängigen Second Party Opinion bestätigt, dass das GBF der DIC den Green Bond Principles des internationalen Branchenverbands der Finanzindustrie ICMA (International Capital Market Association) entspricht und die geplante Mittelverwendung für Green Buildings im Einklang mit den Nachhaltigkeitsentwicklungszielen (Sustainable Development Goals) 9 und 11 der Vereinten Nationen steht.

Die Definition von Green Buildings als Gebäude mit höchsten Energieeffizienzstandards folgt dabei etablierten Marktdefinitionen und bezieht sich u.a. auf Mindestzertifizierungslevels wie „LEED Gold“, „BREEAM Very Good“ oder „DGNB Gold“. DIC hat sich im Rahmen der heutigen Anleihe-Emission verpflichtet, in zukünftigen Finanzberichten explizit über die Mittelverwendung und den Status des Green-Asset-Teilportfolios zu berichten („Impact Reporting“). Das GBF der DIC wurde ebenfalls auf der Unternehmenswebsite (im ESG-Bereich) veröffentlicht.

Die Anleihe hat eine Stückelung von jeweils 100.000 Euro und wird am Euro MTF Markt an der Luxemburger Börse gehandelt werden. Die Transaktion wurde von Goldman Sachs und HSBC als Joint Bookrunners geführt. HSBC agierte als Sole Green Structuring Advisor. Der finale Prospekt für die Schuldverschreibungen wird nach Veröffentlichung unter www.bourse.lu/home sowie im Investor-Relations Bereich der DIC-Website unter https://www.dic-asset.de/investor-relations/unternehmensanleihen/ verfügbar sein.

Über die DIC Asset AG:

Die DIC Asset AG ist der führende deutsche börsennotierte Gewerbeimmobilienspezialist mit über 20 Jahren Erfahrung am Immobilienmarkt und Zugang zu einem breiten Investorennetzwerk. Unsere Basis bildet die überregionale und regionale Immobilienplattform mit acht Standorten in allen wichtigen deutschen Märkten. 234 Objekte mit einem Marktwert von rund 11,3 Mrd. Euro betreuen wir onsite – wir sind präsent vor Ort, immer nah am Mieter und der Immobilie.

Das Segment Commercial Portfolio umfasst Immobilien im Eigenbestand der DIC Asset AG. Hier erwirtschaften wir kontinuierliche Cashflows aus langfristig stabilen Mieteinnahmen, zudem optimieren wir den Wert unserer Bestandsobjekte durch aktives Management und realisieren Gewinne durch Verkäufe.

Im Segment Institutional Business erzielen wir aus dem Angebot unserer Immobilienservices für nationale und internationale institutionelle Investoren laufende Gebühren aus der Strukturierung und dem Management von Investmentvehikeln mit attraktiven Ausschüttungsrenditen.

Die DIC Asset AG ist seit Juni 2006 im SDAX notiert.

IR/PR-Kontakt DIC Asset AG:
Peer Schlinkmann
Leiter Investor Relations & Corporate Communications
Neue Mainzer Straße 20 * MainTor Primus
60311 Frankfurt am Main
Fon +49 69 9454858-1492
ir@dic-asset.de

WICHTIGER HINWEIS:

Das Angebot der Anleihen wird mittels einer Angebotsunterlage durchgeführt. Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf der Anleihen oder sonstiger Wertpapiere und auch kein Angebot, keine Aufforderung und kein Verkauf in den Vereinigten Staaten, Kanada, Japan, Australien oder einer sonstigen Rechtsordnung, in der oder an irgendeine Person, an die, ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf rechtswidrig wäre.

Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere wurden und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung („U.S. Securities Act„) oder dem Wertpapierrecht eines U.S.-Bundesstaats oder einer anderen Rechtsordnung registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten von U.S.-Personen ausschließlich unter einer Ausnahmeregelung des oder im Rahmen einer nicht in den Anwendungsbereich der Registrierungsvorschriften des U.S. Securities Act oder sonstiger anwendbaren U.S.- bundesstaatlichen oder lokalen Wertpapiergesetze anderer Rechtsordnungen fallender Transaktion, angeboten oder verkauft werden.

Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere sind nicht zum Verkauf an die Öffentlichkeit im Europäischen Wirtschaftsraum („EWR„) im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 („EU Prospektverordnung„) bestimmt. In EWR-Mitgliedstaaten richtet sich diese Bekanntmachung ausschließlich an „qualifizierte Anleger“ im Sinne der EU Prospektverordnung. Personen in einem EWR Staat, die keine qualifizierten Anleger sind, dürfen nicht auf Basis dieser Bekanntmachung handeln oder sich darauf verlassen. Jedes Investment oder jede Investmenttätigkeit, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, ist ausschließlich für qualifizierte Anleger in EWR-Mitgliedstaaten verfügbar.

Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere sind nicht zum Verkauf an die Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129, soweit Teil nationalen Rechts auf Grundlage des European Union (Withdrawal) Act 2018 („EUWA„) („UK-Prospektverordnung„), bestimmt. Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung ausschließlich an „qualifizierte Anleger“ im Sinne der EU Prospektverordnung, die (i) über professionelle Erfahrung im Umgang mit Kapitalanlagen gemäß Artikel 19 Abs. 5 der UK Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in derzeit gültiger Fassung („Verordnung„) verfügen, (ii) „high net worth entities“ (institutionelle Investoren) sind, die in den Anwendungsbereich von Artikel 49 Abs. 2(a) bis (d) der Verordnung fallen oder (iii) Personen sind, denen eine Aufforderung oder ein Anreiz, Investitionsgeschäfte (im Sinne von Artikel 21 des UK Financial Services and Markets Act 2000 in derzeitig gültiger Fassung („FSMA„) im Zusammenhang mit der Ausgabe oder dem Verkauf von Anleihen vorzunehmen, anderweitig rechtmäßig unterbreitet werden kann (alle diese Personen werden zusammen als „Relevante Personen“ bezeichnet).

Dieses Angebot ist (i) innerhalb des Vereinigten Königreichs ausschließlich an Relevante Personen und (ii) in EWR-Mitgliedstaaten ausschließlich an qualifizierte Anleger gerichtet. Jedes Investment oder jede Investmenttätigkeit, auf das oder auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, ist ausschließlich für Relevante Personen im Vereinigten Königreich und qualifizierte Anleger in EWR-Mitgliedstaaten verfügbar.

Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR bestimmt und sollten Kleinanlegern im EWR nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff „Kleinanleger“ eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 der Richtlinie (EU) 2014/65 („MiFID II„); oder (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 („IDD„), soweit dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 10 MiFID II gilt. Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 („PRIIPs-Verordnung„) erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im EWR erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im EWR nach der PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Vereinigten Königreich bestimmt und sollten Kleinanlegern im Vereinigten Königreich nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff „Kleinanleger“ eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) ein „retail client“ im Sinne von Artikel 2 Nr. 8 der UK-Prospektverordnung; oder (ii) ein Kunde im Sinne der Bestimmungen der FSMA und aller weiteren Verordnungen und Bestimmungen zur Implementierung der IDD unter der FSMA, sofern der Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Abs. 1 Nr. 8 der UK-Prospektverordnung qualifiziert. Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, soweit Teil nationalen Rechts auf Grundlage des EUWA („UK-PRIIPs-Verordnung„), erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im Vereinigten Königreich erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im Vereinigten Königreich nach der UK-PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.


15.09.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: DIC Asset AG
Neue Mainzer Straße 20
60311 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: +49 69 9454858-1492
Fax: +49 69 9454858-9399
E-Mail: ir@dic-asset.de
Internet: www.dic-asset.de
ISIN: DE000A1X3XX4, DE000A12T648, DE000A2GSCV5, DE000A2NBZG9
WKN: A1X3XX, A12T64, A2GSCV, A2NBZG
Indizes: S-DAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Börse Luxemburg
EQS News ID: 1233688

 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

1233688  15.09.2021 

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1233688&application_name=news&site_id=goingpublic