Nun auch eterna Mode: Zinsstundung mit Endfälligkeit avisiert

eterna Mode galt bis vor einiger Zeit als eines der wenigen Unternehmen aus dem Bereich Mode-KMU-Emittenten, das nicht in Schieflage geriet. Das ist nun passé.

Die eterna Mode Holding GmbH hat heute per Ad-hoc-Mitteilung darüber informiert, dass die Gesellschaft die Anleihegläubiger zur Abstimmung über die Änderung der Anleihebedingungen aufruft.

Vor dem Hintergrund des Covenant-Bruchs befindet sich die Gesellschaft in Verhandlungen mit den Gläubigern des Schuldscheindarlehens, die sehr konstruktiv verlaufen, mit dem Ziel, für die Gesellschaft eine nachhaltige langfristige Finanzierungslösung zur Bewältigung der Pandemiefolgen zu finden und die weitere Transformation des Unternehmens fortzuführen.

Dies erfordert neben Überlegungen zur Stärkung des Eigenkapitals und Erstellung eines externen Gutachtens (nach IDWS6 Standard), dass die Zinsen auf die Anleihe 2017/24 nicht aus Mitteln der Emittentin gezahlt werden.

Vor dem Hintergrund wird die Emittentin daher die Gläubiger ihrer Anleihe 2017/24 zu einer Abstimmung auffordern, um über eine Änderung der Anleihebedingungen zu entscheiden. Die Gesellschaft schlägt vor, dass die Zahlung der Zinsen seit dem 1. März 2021 bis zum Ende der Laufzeit erst mit Endfälligkeit zu leisten ist.

eterna Mode

Darüber hinaus schlägt sie ebenfalls die Wahl eines gemeinsamen Vertreters zur Sicherung der Interessen der Anleihegläubiger vor.