One Square Advisory zum Insolvenzverfahren der Behrens AG

Foto @ Joh. Friedrich Behrens AG

Die One Square Advisory Services GmbH vertritt die Anleihegläubiger der insolventen Joh. Friedrich Behrens AG im Gläubigerausschuss und kandidiert am 28. Januar für die Wahl zum Gemeinsamen Vertreter für die Behrens-Anleihen 2015/20 sowie 2019/24.

Der Restrukturierungsspezialist gibt bekannt, dass er am 28. Januar in den zweiten Anleihegläubigerversammlungen zur Wahl des Gemeinsamen Vertreters für die Anleihen der Joh. Friedrich Behrens AG kandidieren wird.

Erwartungsgemäß wurde auf den ersten Abstimmungen ohne Versammlung das notwendige Quorum von 50% des platzierten Anleihevolumens nicht erreicht. Die Gesellschaft hat daraufhin zu zweiten Anleihegläubigerversammlungen eingeladen.

Schon heute haben eine Vielzahl sowohl privater als auch institutioneller Anleihegläubiger ihre Unterstützung der One Square Advisory erklärt. One Square Advisory (OSA) ist vom zuständigen Insolvenzgericht in den vorläufigen Gläubigerausschuss bestellt worden.

In enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Eigenverwaltung, dem Sachwalter sowie den übrigen Gläubigerausschussmitgliedern hat sich die OSA für einen kompetitiven M&A-Prozess unter der Führung eines renommierten Beraters ausgesprochen und eingesetzt. Bindende Angebote werden bis Mitte März erwartet.

Parallel hat sich die Gesellschaft mit dem Großgläubiger Markus Pfitzke sowie dem vorläufigen Sachwalter und den Altaktionären auf ein von ihm vorgeschlagenes gemeinsames Grundkonzept für eine nachhaltige Fortführungslösung der Joh. Friedrich Behrens AG geeinigt. Von dem Konzept soll Gebrauch gemacht werden, sofern sich aus dem M&A-Prozess kein befriedigendes Angebot ergeben sollte.

Die Eckpunkte des möglichen Konzepts für die Fortführung umfassen neben einem Kapitalschnitt der Aktie (ISIN DE000 519890 7) und einer anschließenden Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht für die Altaktionäre vor allem eine Restrukturierung der Anleihen 2015/20 (ISIN DE000 A161Y5 2) sowie 2019/24 (ISIN DE000 A2TSEB 6) in Form der Gewährung einer neuen Anleihe sowie eines Rechts auf einen Debt-to-Equity-Swap.

Die Behrens-Anleihen und die entsprechenden Zinsforderungen sollen gegen Erwerbsrechte auf Aktien sowie auf eine neue Anleihe in Höhe von 50% des Nennwerts der alten Anleihen mit angepassten Anleihebedingungen, wie z.B. einer verlängerten Laufzeit, eingebracht werden.

Die bisherigen Anleihegläubiger bleiben damit nicht nur Anleihegläubiger, sondern können zukünftig auch als wesentliche Aktionäre Mitinhaber des Unternehmens werden und an der Wertsteigerung partizipieren. Die bisherigen Aktionäre würden voraussichtlich nach der Kapitalherabsetzung einen Minderheitenanteil an der Gesellschaft behalten.

Dieses Konzept ist mit der OSA abgestimmt und wird von dieser aktiv begleitet und unterstützt. Einzelheiten hierzu sowie zu den weiteren Kapitalmaßnahmen sind noch Gegenstand der Prüfung und Verhandlung. Sofern der M&A-Prozess nicht zu einem befriedigenden Ergebnis führt, ist geplant, das Konzept in einer weiteren Anleihegläubigerversammlung zur Abstimmung zu stellen.

OSA lädt alle Anleihegläubiger im Vorfeld der zweiten Anleihegläubigerversammlung zu einer Informationsveranstaltung in Form einer moderierten Telefonkonferenz am Freitag, den 22.01.21 um 11 Uhr ein. Interessierte Anleger können sich über https://tinyurl.com/beainfotelko für die Telefonkonferenz anmelden.

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