DVFA: Kritische Bewertung der HV-Saison unter Covid19G

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Die DVFA Kommission Governance & Stewardship hat sich kritisch mit der HV-Saison und den Beschränkungen des COVgesMG auseinandergesetzt.

Die aktuelle Diskussion um eine Verlängerung der intensiven rechtlichen Erleichterungen für Hauptversammlungen über Ende 2020 hinaus beurteilt die DVFA Governance & Stewardship Kommission* sehr kritisch.

Die Forderung der in einem von 60 Unternehmensvorständen unterzeichneten Brief an die Justizministerin Lambrecht nach einer Verlängerung der die Aktionärsrechte deutlich einschränkenden Maßnahmen kann die DVFA Kommission nicht teilen. Damit würden vor allem die Defizite in der Durchführung der Hauptversammlung perpetuiert.

So ist die im COVID-19 Gesetz vorgesehene „Fragemöglichkeit“ für Aktionäre nicht annähernder Ersatz für das in §131 AktG definierte Auskunftsrecht. Die dem Vorstand gegebenen Möglichkeiten zur Beantwortung nach freiem Ermessen bilden zusammen mit der Zweitage-Frist zur Einreichung elementare Hürden zur Ausübung der fiduziarischen Verpflichtungen, die erst kürzlich durch das ARUG II noch verstärkt wurden.

Ferner ist eine Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen de facto gänzlich ausgeschlossen. Auch diese Einschränkung der durch das ARUG II gestärkten Aktionärsrechte sollte nicht über 2020 hinaus bestehen.

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Die Kommission hat daher konkrete Vorschläge erarbeitet, wie eine tatsächlich „virtuelle“ Hauptversammlung künftig ausgestaltet sein sollte, um Aktionärsrechte nicht zu beschränken. Sie steht für den Dialog über die Weiterentwicklung bereit.

Die vollständige DVFA Stellungnahme, die an das BMJV versendet wurde, finden Sie HIER.

*) DVFA – der Berufsverband der Investment Professionals – tritt mit seiner DVFA Kommission Governance & Stewardship für verantwortungsvolles Zusammenspiel von Unternehmen und Investoren am deutschen Kapitalmarkt ein. Die Kommission setzt sich aus Investorenvertretern wie Allianz Global Investors, Deka, DWS, Union und Lloyd Fonds sowie Governance-Experten aus Wissenschaft und Praxis zusammen.

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