SeniVita Social erklärt Zinsstundung bis Herbst

SeniVita Social Estate AG: Veränderungen im Aufsichtsrat
Foto @ SeniVita Social Estate AG

Die SeniVita Social Estate AG (SSE AG) stundet die ursprünglich seit dem 12. Mai 2020 fällige Zinszahlung in Höhe von mindestens 2,0% auf die Wandelanleihe 2015/25 zunächst bis einschließlich 30. September 2020. In der Zwischenzeit sollen zusätzliche Finanzmittel aufgebracht werden.

Die Zinsstundung teilte der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger, Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen, der Gesellschaft nach erfolgter Abstimmung mit dem Gläubigerbeirat mit.

Die für die Zinszahlung ursprünglich eingeplanten Mittelzuflüsse verzögern sich aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf geplante Immobilientransaktionen der SSE-Gruppe.

Parallel zu diesen Transaktionen prüft die SSE AG derzeit alternative Optionen zur kurzfristigen Generierung zusätzlicher Finanzmittel, auch unter weiterer Nutzung des Anleihemarktes.

SENIVITA SOC.WS 2015/25 (WKN: A13SHL)

Im Zuge der Veränderung von Laufzeit und Konditionen des Wandlers (ISIN: DE000 A13SHL 2), die am 11. Mai rechtswirksam wurden, kam es zur Aussetzung des Handels durch die Deutsche Börse.

Auf Basis eines entsprechenden Antrags soll der Handel in der Anleihe nach Auskunft der Deutschen Börse kurzfristig wieder aufgenommen werden.

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