Zinszahlung der SeniVita Social Estate verzögert sich

Foto @ SeniVita Social Estate AG

Nächste Hiobsbotschaft für die Inhaber der ausstehenden Wandelanleihe 2015/25 der SeniVita Social Estate AG: Die am 12. Mai fällige gewesene Zinszahlung in Höhe von 2,0% des Nominalbetrags wird sich wegen der Auswirkungen der weltweiten Corona-Pandemie verzögern.

Laut dem Entwickler und Betreiber von Pflegeeinrichtungen in Süddeutschland geht es dabei zum einen um den geplanten Verkauf einer Tagespflegeeinrichtung in Oberbayern. Dafür sind noch mehrere Gremienbeschlüsse zu fassen, was wegen der in Bayern geltenden Corona-bedingten Einschränkungen bisher nicht möglich ist.

Zum anderen kommt es bei der Vermarktung der Wohnungen in den beiden vor kurzem fertiggestellten Pflegeeinrichtungen Königsberg und Weidenberg zu Verzögerungen.

Die aus diesen Transaktionen eingeplanten Mittelzuflüsse werden damit aus heutiger Sicht erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert. Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger wurde über diesen Sachverhalt informiert.

SENIVITA SOC.WS 15/25 (WKN: A13SHL)

Die am 7. April 2020 auf der zweiten Anleihegläubigerversammlung gefassten Beschlüsse zur Verlängerung der Laufzeit des Wandlers (ISIN: DE000 A13SHL 2) und zur Veränderung der Auszahlungsmodalitäten der Zinszahlungen sind mit Wirkung zum 11. Mai unanfechtbar geworden und können technisch vollzogen werden, sofern keine Anfechtungsklage innerhalb dieser Frist eingegangen ist.

Nach vorläufiger Auskunft des zuständigen Gerichts hat die zuständige Kammer bisher keine Kenntnis von solchen Anfechtungsklagen gegen die Beschlüsse.

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