DGAP-Adhoc: ADLER Real Estate AG: ADO Properties S.A. leitet Abschluss eines Beherrschungsvertrags mit ADLER Real Estate AG ein

DGAP-Ad-hoc: ADLER Real Estate AG / Schlagwort(e): Sonstiges

ADLER Real Estate AG: ADO Properties S.A. leitet Abschluss eines Beherrschungsvertrags mit ADLER Real Estate AG ein

28.04.2020 / 14:06 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.

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ADLER Real Estate AG, Berlin

ISIN: DE0005008007
WKN: 500800

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

ADO Properties S.A. leitet Abschluss eines Beherrschungsvertrags mit ADLER Real Estate AG ein

Berlin, 28. April 2020 – Die ADO Properties S.A., Luxemburg („ADO Properties„) hat heute dem Vorstand der ADLER Real Estate AG („ADLER„) ihre Absicht mitgeteilt, den Abschluss eines Beherrschungsvertrags nach §§ 291 ff. AktG („Beherrschungsvertrag„) zwischen ADO Properties als herrschendem Unternehmen und ADLER als beherrschtem Unternehmen einzuleiten. Zu den hierfür erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen gehört unter anderem die Beauftragung einer Bewertungsgesellschaft mit der Erstellung einer IDW S1 Bewertung und der Vorschlag eines gerichtlich zu bestellenden Vertragsprüfers. ADO Properties wird erst zu einem späteren Zeitpunkt nach Erhalt der IDW S1 Bewertung und in Abstimmung mit dem Vorstand der ADLER endgültig darüber entscheiden, ob ein Beherrschungsvertrag, der auch der Zustimmung der Hauptversammlung der ADLER bedürfte, tatsächlich abgeschlossen werden soll.

Sollte die endgültige Entscheidung von ADO Properties zugunsten des Abschlusses eines Beherrschungsvertrags ausfallen, würde ADO Properties den außenstehenden Aktionären von ADLER ein Angebot auf Erwerb ihrer Aktien gegen eine angemessene Abfindung in Form von Aktien der ADO Properties machen und für die Dauer des Beherrschungsvertrags eine Ausgleichszahlung gewähren. Die endgültige Ausgestaltung der Abfindung und der jährlichen Ausgleichszahlung im Beherrschungsvertrag würden die Unternehmen in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen und auf Grundlage der Unternehmensbewertung festlegen.

ADLER Real Estate AG
Der Vorstand

 


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A1R1A4
A11QF0
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