
Nachdem die Wachstumsimpulse des angekündigten Infrastrukturpakets bisher ausgeblieben sind, haben viele in Deutschland bereits wieder resigniert. Von Dr. Markus Zuber*
Verfrüht, denn das Gesetz über das Sondervermögen ist ja erst im Oktober in Kraft getreten. Die wirtschaftlichen Effekte können sich also erst ab diesem Jahr zeigen. Erste positive Signale wie Rekordinvestitionen, Gründerboom und neue internationale Chancen machen Mut.
Die Stimmung in Deutschland ist nicht gut. Laut aktueller forsa-Umfrage erwarten 60% der Befragten für 2026 eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage, 67% fordern eine deutlich zügigere Umsetzung von Reformen. Politische Beobachter sprechen inzwischen von einem ‚multimorbiden‘ Standort mit enormen Energiekosten, steigenden Sozialabgaben, bremsender Bürokratie und fehlenden Fachkräften, der von Grund auf saniert werden muss. […]
Man muss wirklich nicht lange suchen, um valide Beispiele dafür zu finden, dass sich etwas tut und die deutsche Wirtschaft den lange erhofften Rückenwind erhält. Teilweise schon lange vorbereitete Maßnahmen und Pläne kommen jetzt in die Umsetzung. Hier unsere Highlights:
1. Investitionsoffensive aus dem Infrastrukturpaket
Das Sondervermögen Infrastruktur & Klimaschutz gewinnt an Fahrt – vorgesehen sind in diesem Jahr Investitionen von 127 Mrd. EUR (2024: 75). Das Verteidigungsbudget steigt auf 108 Mrd. EUR (2024: 72). Das wird Schienen, Brücken, Energie, Digitalisierung und Verteidigung nach Jahren des Investitionsstaus voranbringen.
2. Deregulierung und Bürokratieabbau
Bund und Länder entschlacken mit mehr als 200 Maßnahmen Regeln und Verfahren: Doppelprüfungen werden zusammengeführt, überholte Nachweis- und Dokumentationspflichten gestrichen, Aufbewahrungsfristen verkürzt. Starre Formvorgaben weichen der praxistauglichen Textform; Prüfungen folgen risikobasierten Prioritäten. Die EU entlastet kleinere Unternehmen von Berichtspflichten und fördert eine grenzübergreifende Standardisierung.
3. Entlastung bei ESG-Berichterstattung
Die CSRD (EU Nachhaltigkeitsberichterstattung) wird deutlich gestrafft: Sie gilt nur noch für sehr große Unternehmen, die Berichtspflichten werden um rund ein Viertel reduziert, und die Berichte unterliegen nur einer eingeschränkten prüferischen Durchsicht und nicht einer vollumfänglichen Prüfung. Zusätzlich werden Lieferketten-Anforderungen begrenzt, geplante Verschärfungen im Prüfungsumfang entfallen.
4. Digitalisierung und Beschleunigung von Genehmigungen
Künftig gilt „digital only“ für Gewerbe- und Registermeldungen, Bau- und Fachgenehmigungen, Fördermittel, Ausschreibungen und Bescheinigungen. Die BundID und die eID des Personalausweises machen Behördengänge digital. Nachweise werden einmalig hinterlegt und nach dem „Once-Only-Prinzip“ automatisch aus Registern abgerufen. Status Tracking, feste Fristen und Genehmigungsfiktionen erhöhen die Planbarkeit von Genehmigungsverfahren, weil eine nicht fristgerecht beantwortete Anfrage automatisch als genehmigt gilt.
5. Innovationsförderung
Der AI Act sorgt bei Unternehmen für Rechtssicherheit beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz / KI. Die EU fördert Quantenforschung und deren Transfer in industrielle Anwendungen, womit z. B. neue Chancen in Sensorik, Kryptografie, Sicherheit und High Performance Computing entstehen. Digitale, beschleunigte Genehmigungen verkürzen die Time to Market. In Deutschland soll eine Forschungszulage F&E Budgets entlasten.
6. Kapitalmarktintegration
Das Market Integration Package baut nationale Hürden ab, harmonisiert Regeln und stärkt die Aufsichtskonvergenz – grenzüberschreitendes Geschäft wird einfacher und skalierbarer. Der EU-weite Kursdaten-Feed liefert Preise und Volumina aus allen wichtigen Handelsplätzen in einem Stream. Das zentrale EU-Portal ESAP schafft einen zentralen, maschinenlesbaren Zugang zu Unternehmens- und Fondsdaten. Der Listing Act verschlankt Prospekte und verkürzt IPO-Fristen. T+1 beschleunigt die Abwicklung, reduziert Risiko und Kapitalbindung.
7. Flexibilisierung des Arbeitsmarktes
Arbeitszeit kann bedarfsgerechter ausgeweitet werden, indem Unternehmen flexibler von der Tageshöchstarbeitszeit abweichen dürfen; die Vertrauensarbeitszeit bleibt. Ausländische Berufsabschlüsse sollen schneller anerkannt werden. Ergänzend wird die Weiterarbeit nach Renteneintritt incentiviert, um Arbeitskräftepotenzial zu erschließen. In Summe erweitern diese Schritte die betrieblichen und individuellen Handlungsoptionen.
Aber unbestritten, es gibt noch immer zu viele Baustellen. Die Bundesregierung muss überzeugende Ergebnisse liefern. Die für das erste Halbjahr erwarteten Sozialstaats- und Steuerreformen sind ein Lackmustest für ihre Entschlossenheit. Zu empfehlen wäre dem Kabinett Merz, sich den Claim von ESSO aus der Ölkrise 1973 zu eigen zu machen: „Es gibt viel zu tun, packen wir‘s an!“
*) Dr. Markus Zuber ist CSO und Partner von Lupus alpha
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