
Die Inhaber der Anleihe 2017/27 (DE000 A2GSB8 6) der paragon GmbH & Co. KGaA haben im Rahmen der 2ten AGV den Punkten zugestimmt.
Und zwar am 19. Dezember in Delbrück mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit der abgegebenen Stimmen den Beschlussvorschlägen von paragon UND der SdK zur Änderung der wirtschaftlichen Anleihebedingungen.
Die Laufzeit der Anleihe werde um vier Jahre*, d.h. bis zum 5. Juli 2031 verlängert. Für das Kalenderjahr 2026 wurde eine Zinspause vereinbart; die Nachzahlung erfolge am Laufzeitende. Ferner wurde auf das jährliche PIK-Zinselement i.H.v. 2,5% p.a. verzichtet. Stattdessen werde ein Schlussbonus von 15% bezogen auf den zum Fälligkeitstermin ausstehenden Nennbetrag gezahlt.
An die Stelle des nunmehr beendeten Aufkaufprogramms trete die Verpflichtung der Emittentin, einen Anleiherückkauf im Gegenwert von 2 Mio. EUR ab Mitte 2026 durchzuführen.
paragon gewähre Garantien von zwei wesentlichen Tochtergesellschaften inkl. Negativverpflichtungen. paragon-Gründer Klaus Dieter Frers, heutiger Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der Emittentin, der paragon GmbH, leiste durch Stundung bzw. Verzicht variabler Vergütungsbestandteile einen Beitrag in Höhe eines namhaften Millionenbetrages.
Von den ausstehenden stimmberechtigten Anleihen im Nominalwert von 43,6 Mio. EUR waren Anleihen im Nominalwert von 15,3 Mio. EUR vertreten, was einer Präsenz von 35% entsprach, die damit deutlich über dem erforderlichen Quorum von mindestens 25% lag. Für die Beschlussvorschläge in wirtschaftlicher Hinsicht stimmten 94,5%.
Die SdK stimmte mit den von ihr vertretenen rund 8 Mio. Stimmen nicht nur gegen die Bestätigung der gemeinsamen Vertreterin, Frau Rechtsanwältin Daniela Bergdolt, sondern stellte zusätzlich einen Antrag auf sofortige Abwahl von Frau Bergdolt und Wahl des eigenen Vorstandsmitglieds Dr. Marc Liebscher als neuem gemeinsamem Vertreter, was zu einer längeren Unterbrechung der Versammlung und einem Streit unter den größten Anleihegläubigern über die Zulässigkeit dieses als Gegenantrag formulierten Abwahlantrags führte, der die gesamte Veranstaltung an den Rand des Scheiterns brachte.
Aufgrund der seitens mehrerer Fonds erklärten Widersprüche zu Protokoll des Notars gegen den Abwahlantrag und die Wahl von Dr. Liebscher geht die Gesellschaft davon aus, dass nun gerichtlich über die Person des gemeinsamen Vertreters/-in entschieden werden müsse. Frers weiter: „Wir werden mit einem gemeinsamen Vertreter nach dessen gerichtlicher Bestätigung selbstverständlich konstruktiv zusammenarbeiten; Herr Dr. Liebscher hat sich aber dafür selbst disqualifiziert.“
Die Zahlung der Teilnahmevergütung erfolge nach der Vollziehung der Beschlüsse der Gläubigerversammlung, voraussichtlich Ende Januar 2026.
Einschätzung von BondGuide:
– Gerne wäre BondGuide am 19. Dezember auch persönlich vor Ort gewesen. Delbrück liegt aber dermaßen weit von jedem Fernbahnhof entfernt, dass dies nicht realistischerweise möglich gemacht werden konnte.
– Dr. Liebscher wird von KD Frers als disqualifiziert bezeichnet. Nicht zuletzt damit hat er sich aus BondGuide-Sicht ganz besonders für die Position des gV qualifiziert.
– Die Beschlussvorschläge, die in einem neuerlichen Kuhhandel mündeten (wie schon vor einigen Jahren bei der ersten LZ-Verlängerung), waren wohl ‚alternativlos‘. Die Alternative wäre sicherlich nur eine abermalige Insolvenz der paragon gewesen – nicht die erste: Vorläufer paragon AG ging 2010 für ein halbes Jahr in Planinsolvenz in Eigenverwaltung.
– Die Anleihe von 2017 ist jetzt noch ein Stück endfälliger geworden. Wer an einen Schlussbonus von 15% glaubt, muss u.E. sehr blauäugig sein. Wie gut sind gerade die Aussichten der deutschen Automobilindustrie – wie gut in sechs Jahren bei diesem Trend?
– Das dürfte u.E. nicht die letzte AGV der paragon gewesen sein.
– Kurserholung bei der Anleihe angesichts der durchgebrachten Beschlüsse: nicht vorhanden
– Die gerichtliche Bestätigung steht noch aus. Jetzt sind Feiertage und Deutschland fährt an Ämtern weiterhin Deutschlandtempo. Das kann dauern und geht idR an die Substanz.
*) Ursprünglich hieß die Anleihe einmal paragon 2017/22. Sie wurde im Zuge der Coronakrise um fünf Jahre bis 2027 laufzeitverlängert.
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